Am 11.07.2025 hat nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ endgültig zugestimmt – seit dem 19.07.2025 ist das Gesetz in Kraft.
Was bedeutet das insbesondere für Nonprofit-Organisationen mit einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb?
Maßnahmen im „Investitionsbooster“
Das auch kurz als „Investitionsbooster“ bezeichnete Gesetz gibt für den Zeitraum vom Inkrafttreten mit der Verkündung bis zum 31.12.2027 Anreize für Investitionen.
Die wichtigsten Maßnahmen umfassen die folgenden Punkte:
- Den Investitionsbooster: Degressive Abschreibungsmöglichkeiten von bis zu 30 Prozent jährlich,
- betriebliche E-Mobilität: Sonderabschreibungen und zusätzliche Anreize für Elektrofahrzeuge bzw. deren Erwerb,
- schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer ab dem 01.01.2028,
- Erhöhung der steuerlichen Forschungszulage.
Vorteile der degressiven Abschreibung
Das Herzstück ist der erste Punkt: die Möglichkeit, degressive Abschreibungen vorzunehmen. Das mindert die Steuerzahllast und erhöht somit die Liquidität. Das ist für als gemeinnützig anerkannte Organisationen in dem Bereich interessant, in dem Körperschaftsteuer anfällt, nämlich im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Hier dürfen keine Mittel aus den zweckgebundenen Sphären verwendet werden, sondern lediglich die Mittel, die innerhalb dieser Sphäre erwirtschaftet wurden. Dies gilt auch für Rücklagen, die in dieser Sphäre nur aus konkretem Anlass gebildet werden dürfen.
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Stehen allerdings in Ihrer Organisation größere Investitionen in dieser steuerlichen Sphäre bevor, bietet es sich an, den Zeitraum ab Inkrafttreten des Gesetzes bis 31.12.2027 zu nutzen, um z.B. ein neues E-Fahrzeug anzuschaffen.
Förderung von elektrisch betriebenen Dienstwagen
Dabei hilft zusätzlich zur degressiven Abschreibung ein weiterer Aspekt im Investitionsbooster: Für ausschließlich elektrisch (keine hybriden!) betriebene Dienstwagen steigt die Preisobergrenze auf 100.000 Euro an – somit profitieren auch höherpreisige E-Dienstwagen künftig von der monatlichen 0,25-Prozent-Versteuerung statt der 1-Prozent-Versteuerung für die private Nutzung. Damit werden zumindest bis zum 31.12.2027 bestimmte Investitionen gefördert.
Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer
Ab dem 01.01.2028 wird die Körperschaftsteuer schrittweise von 15 auf 10 Prozent gesenkt – ebenfalls ein Vorteil für NPOs mit steuerpflichtigem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb: Wird die Steuerzahllast gesenkt, bleibt mehr Überschuss für die gemeinnützigen Zwecke gemäß Satzung zur Verfügung.
Investitionsbooster für Ihre NPO optimal nutzen
Voraussichtlich führt dies zu einem Investitionsschub in Deutschland bis Ende 2027. Für die künftige Bundesregierung (ab Frühjahr 2029) besteht dann die Herausforderung, mit den Steuerausfällen auch durch die Reduzierung der Körperschaftsteuer zurechtzukommen.
Wenn Sie wissen wollen, wie Sie den Investitionsbooster optimal für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Ihrer Nonprofit-Organisation nutzen können, wenden Sie sich gerne an uns.
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