Der dänische Spielwarenhersteller Lego konnte Ende Januar einen wichtigen Etappensieg im Kampf gegen Mitbewerber erringen. So verbot der Guangzhou Intellectual Property Court einem chinesischen Unternehmen, stark an Legosets angelehnte Spielsachen zu verkaufen.
Design der Legosteine nicht mehr geschützt
Zwar entschied der EuGH, dass das Design der Steine nicht mehr geschützt ist. Das Logo des Unternehmens zu kopieren und bestehende Spielreihensets nachzuempfinden bleibt jedoch untersagt. Dennoch ahmen chinesische Unternehmen die Bausteine und Sets von einem der größten Spielzeughersteller der Welt immer wieder nach. Zu lukrativ scheint die Marge beim Handel mit dem Spielzeug zu sein.
So produzierte das Unternehmen „Lepin“ ausschließlich Legosteine und nutzt ein sehr ähnliches Logo (weiße Lettern auf rotem Hintergrund in zumindest sehr ähnlicher Schriftart). Lego führt eine bei den Kunden äußerst beliebte „Star Wars“-Reihe. Der chinesische Konkurrent verkauft nahezu identisch anmutende Bausets mit dem Namen „Star Wnrs“. Allerdings verlangt Lepin im Schnitt nur ein Zehntel der Legopreise und wirbt offensiv mit der Kompatibilität seiner Steine mit denen des dänischen Weltmarktführers.
Großes Risiko: Internationale Verfügbarkeit der kopierten Ware
Wäre die Ware aus China nicht so leicht über das Internet für die ganz Welt verfügbar, hätte Lego vielleicht gar kein so großes Interesse an der Durchsetzung seiner Markenrechte in China gehabt. Zwar ist die Volksrepublik für ihre theoretisch weitgehenden Rechtsschutzmöglichkeiten bekannt, gleichermaßen zeigen ihre Urteile nur wenig Wirkung. Während man vor Gericht noch um das eine illegal kopierende Unternehmen streitet, werden in der Zwischenzeit zwei neue mit dem identischen Geschäftsfeld gegründet.
Doch Lego ist nicht nur aus Abschreckungsgründen gezwungen, gegen die Nachahmer juristisch vorzugehen. Dies war insbesondere auch aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen erforderlich. Sind identische Produkte mit den gleichen Baureihen zu deutlich günstigeren Preisen weltweit verfügbar, wird man Verluste verzeichnen, ganz gleich in welcher Branche. Dies ist insbesondere dann zu befürchten, wenn diese Produkte noch mit dem eigenen kompatibel sind.
Besserung in China beim Thema Rechtschutz
Trotz allem ist beim Thema Rechtsschutz in China Besserung in Sicht: Zwar werden auf der einen Seite Korruption und staatliche Lethargie bei der Verfolgung von Markenverstößen weiter beobachtet werden können. Auf der anderen Seite will China seine Mitgliedschaft in der Weltorganisation für geistiges Eigentum begründen, an deren Pflichten zur Förderung von Rechten immaterieller Güter die USA Peking regelmäßig erinnern.
Das ernsthafte Bestreben nach Besserung spiegelt sich zudem auch in der stetigen Aktualisierung des durchaus umfangreichen chinesischen Markengesetzes wider. Mag ein Vorgehen gegen Fälscher auch anfangs erfolglos scheinen, so zeigt dieser Fall, dass bei energischem Handeln sogar in China Erfolge verzeichnet werden können. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn wir Ihnen dabei behilflich sein können, Ihre Marke zu schützen.
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