Eine weitere positive Entscheidung für gemeinnützige Altkleider-Sammler: Das Verwaltungsgericht (VG) Münster bestätigte das Verbot einer gewerblichen Altkleider-Sammlung. Davon profitieren gemeinnützige Altkleider-Sammler.
Wir berichteten über ein Urteil des VG Göttingen, wonach zwei gewerbliche Altkleider-Sammler keine Altkleider-Container in Göttingen aufstellen dürfen. Nun hat auch das VG Münster eine vergleichbare Entscheidung getroffen.
Weniger strenge Beschränkungen für gemeinnützige Sammler
Die Entscheidungen stellen sicher, dass Gemeinden und Städte ihre Entsorgungssysteme wirtschaftlich betreiben können. Aber auch gemeinnützige Altkleider-Sammler profitieren von diesen Entscheidungen. Für sie gelten nämlich weniger strenge Beschränkungen als für gewerbliche Sammler.
Gemeinnützige Körperschaften, die das Altkleider-Sammeln ausweiten oder erst beginnen möchten, sollten zunächst unbedingt die Situation vor Ort klären und die geplanten Tätigkeiten mit den zuständigen Behörden, zumeist dem Ordnungsamt, abstimmen.
VG Münster, Urteil vom 22.03.2017, Az. 7 K 1467/14
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