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WLAN-Bereitstellung und Journalismus sollen gemeinnützig werden

Zusätzlich zu den bereits in § 52 der Abgabenordnung (AO) niedergelegten gemeinnützigen Zwecken sollen auch das Freifunken und der Journalismus gemeinnützig werden. Diese Forderungen stellt jedenfalls das Land Nordrhein-Westfalen bzw. die dortigen Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen.

Initiative für Freifunk-Vereine

Nach derzeitiger Rechtslage wird die Tätigkeit von Freifunkern, die – meist als e.V. organisiert – kostenloses und für jedermann zugängliches Internet über WLAN (Wi-Fi) an öffentlichen Orten bereitstellen, meist nicht als gemeinnützig anerkannt. Dies hat die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen auf den Plan gerufen, die laut Medienberichten über den Bundesrat eine Gesetzesänderungsinitiative anregen möchte, damit Freifunker-Vereine gemeinnützig sein können. Damit soll Freifunkern das Ausstellen von Spendenbescheinigungen ermöglicht werden, was wiederrum indirekt den Ausbau des öffentlich zugänglichen Internetnetzes fördern soll.

Auch Journalismus könnte gemeinnützig werden

Ferner möchten die Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen, dass die Landesregierung prüft, ob die Idee des gemeinnützigen Journalismus Unterstützung finden sollte. Dadurch erhofft man sich eine bessere journalistische Versorgung.

Welche konkreten Änderungen beabsichtigt sind, ist zwar unklar. Um die gewünschten Ziele zu erreichen, dürfte aber jedenfalls eine Erweiterung des Kataloges des § 52 Abs. 2 AO notwendig sein. Damit reihen sich die Forderungen in weitere im Umlauf befindliche Änderungs-wünsche ein. Ob die Initiative aus Nordrhein-Westfalen Unterstützung auch aus den anderen Bundesländern erfährt und ob es noch in dieser Legislaturperiode zu einer Gesetzesänderung der AO kommen wird, ist angesichts der anstehenden Bundestagswahl allerdings mehr als fraglich.

Link zum Bericht des WDR vom 21.01.2017
Bericht auf http://correctiv.ruhr von Stefan Laurin und David Schraven

Weiterlesen:
Freies WLAN: Freifunker gemeinnützig?
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Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

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