In einer zunehmend globalisierten Welt nimmt die Digitalisierung stetig zu und ist auch für NPOs schon längst Pflichtprogramm. Durch die Coronapandemie nehmen Digitalisierungsprojekte zudem weltweit an Geschwindigkeit zu. Auch in Deutschland tut sich einiges. So ermöglicht der Gesetzgeber derzeit Organisationen z.B., Mitgliederversammlungen in digitaler Form durchzuführen, selbst wenn eine entsprechende Satzungsregelung fehlt. Allerdings gilt diese Ausnahme nur vorübergehend bis Ende 2021. Umso bedeutender ist es daher für NPOs, den Anschluss nicht zu verpassen und rechtzeitig die Weichen für eine digitale Organisationsstruktur zu stellen.
Fördermittel für Digitalisierungsprojekte
Um die Digitalisierungsprozesse innerhalb von NPOs zu unterstützen und voranzutreiben, wurden verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen. Ziel ist hierbei, gemeinnützige Organisationen im digitalen Strukturwandel bei
- der veränderten Mitgliedergewinnung und -ansprache,
- der Optimierung eigener Prozesse sowie
- dem Erwerb von Hard- und Software
zu fördern.
NPO-Förderung durch den Bund
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die digitale Ausstattung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten und Kompetenzzentren und richtet sich an NPOs, die Träger von Berufsausbildungsstätten sind. Ebenso können Verbände von der Förderung profitieren, wenn sie für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen. Gefördert werden nur solche Maßnahmen, die der im staatlichen Bildungsauftrag liegenden Fort- und Weiterbildung dienen. Das heißt, die digitale Ausstattung muss für den Bereich Fort- und Weiterbildung bestimmt sein.4
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Ist das Projekt danach förderungswürdig, können NPOs einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben erhalten – allerdings nur dann, wenn sich die Gesamtausgaben für die digitale Ausstattung auf mindestens 30.000 Euro belaufen und eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren eingehalten wird.
Anträge können noch bis zum 31.12.2021 gestellt werden und sind schriftlich an das BAFA in Eschborn zu richten.
NPO-Förderung durch die Länder
Hessen
Das Land Hessen unterstützt gemeinnützige Vereine, deren hessische Dachverbände und gemeinnützige juristischen Personen, die ihren Sitz in Hessen haben und das Förderprojekt dort durchführen, mit einer Zuwendung in Höhe von 5.000 Euro bis maximal 15.000 Euro. Gefördert werden Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen, die der Vermittlung von Wissen über Digitalisierung und den praktischen Umgang mit modernen Technologien oder der Einführung neuer Abläufe und Prozesse dienen, um adäquat neue Technologien in den Arbeitsalltag einbinden zu können. Darüber hinaus wird die Anschaffung geeigneter Hard- oder Software zur Optimierung interner Prozesse, der Kommunikation mit Ehrenamtlichen oder Mitgliedern oder zur Gewinnung neuer Mitglieder gefördert.
Erforderlich für die Bewilligung der Fördergelder ist ein Antrag beim Hessischen Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung, Dieser muss unter anderem Angaben enthalten über den Antragsteller, den Hintergrund und Gegenstand des Projektes sowie dessen Ziele Inhalte, den Projektaufbau und -ablauf bzw. Zeitplan, den Kosten- und Finanzierungsplan, der über alle Kosten und Erlöse des Projektes informiert.
Die Mittel für das Jahr 2020 waren schnell ausgeschöpft. Das Ministerium geht jedoch davon aus, dass auch 2021 wieder Fördergelder für Digitalisierungsprojekte gemeinnütziger Organisationen bereitgestellt werden. Wir empfehlen allen hessischen NPOs daher frühzeitig einen Antrag zu stellen. In unserem Blog halten wir Sie über alle Details auf dem Laufenden.
Niedersachsen
Eingetragene Vereine und gemeinnützige Körperschaften, die einen ideellen, musischen, sportlichen, kulturellen oder ökologischen Zweck zum Ziel haben, erhalten für Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnik, Hardware-, Software oder Softwarelizenzen sowie für Projekte zur Verbesserung der IT-Sicherheit vom Land Niedersachsen einen Förderzuschuss, dessen Höhe mindestens 3.500 bis maximal 10.000 Euro beträgt und abhängig vom Investitionsbetrag ist.
Erforderlich hierfür ist, dass die geförderten Projekte in Niedersachsen umgesetzt und mindestens ein Jahr lang genutzt werden. Darüber hinaus müssen die getätigten Investitionen mehr als 5.000 Euro brutto betragen und es muss sich um ein Exemplar oder mehrere Exemplare der gleichen Hardware, Software oder Softwarelizenz handeln.
Um die Fördergelder zu erhalten, bedarf es auch hierfür eines Antrags. Dieser ist zu richten an das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen. Wichtig ist, bei Antragstellung nachzuweisen, dass die NPO als gemeinnützig anerkannt wurde. Bis zum 31.12.2022 können entsprechende Anträge noch eingereicht werden.
Auch Aktion Mensch e.V. fördert Digitalisierungsprojekte
Der Verein „Aktion Mensch“ hat das Förderprogramm „Internet für alle“ ins Leben gerufen mit dem Ziel, durch kostenfreien Zugang zum Internet dazu beizutragen, allen Menschen die Teilnahme an einem selbstbestimmten Leben zu ermöglichen. Daher unterstützt „Aktion Mensch“ Investitionen von NPOs in Hardware sowie Personal- und Sachkosten mit einem Förderbetrag in Höhe von maximal 10.000 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die NPOs Projekte für Menschen mit Behinderung sowie Kinder und Jugendliche in besonderen sozialen Schwierigkeiten unterstützten.
Anträge für dieses Förderprogramm können noch bis zum 30.09.2021 gestellt werden und bedürfen einer vorherigen Registrierung auf der Internetplattform von „Aktion Mensch“.
WINHELLER unterstützt NPOs bei der Digitalisierung
Bund, Länder und Vereine wie Aktion Mensch e.V. bieten umfangreiche Förderprogramme für NPOs an, um diesen den Digitalisierungsprozess zu erleichtern und ihn schneller voranzutreiben. Nicht jede gemeinnützige Organisation wird gleichermaßen gefördert und es werden unterschiedliche Voraussetzungen von den jeweiligen Förderprogrammen gestellt. Darüber hinaus handelt es sich bei den Programmen um temporäre Förderungen.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, das für Ihre Organisation passende Förderprogramm zu finden und das Antragsverfahren durchzuführen. Über info@winheller.com sind wir NPOs deutschlandweit auch auf der rechtlichen Seite des Digitalisierungsprozesses behilflich. Kommen Sie gern mit Ihren Fragen auf uns zu!
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Tags: Coronavirus, Digitalisierung