Das Hessische Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung hat ein Förderprogramm aufgelegt, das Digitalisierungsvorhaben in Nonprofit-Organisationen mit einer Summe von 5.000 bis 15.000 Euro unterstützt. Gemeinnützige Vereine, Dachverbände, Stiftungen und gGmbHs sollten diese Chance nutzen, um ihre Arbeit zukunftsfähig auszurichten.
Coronakrise zeigt Bedarf an digitalen Lösungen
Spätestens seit der Coronapandemie und den damit einhergehenden Versammlungsbeschränkungen zeigt sich, wie wichtig die Möglichkeit von virtuellen Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen ist. Zwar lässt das Covid-19-Gesetz diese derzeit ausnahmsweise zu, doch ist grundsätzlich eine entsprechende Satzungsregelung notwendig. Sobald das Covid-19-Gesetz Ende 2020 (bei Verlängerung 2021) außer Kraft tritt, können Beschlüsse und Wahlen nicht mehr ohne entsprechende Satzungsgrundlage digital durchgeführt werden.
Förderprogramm zur Satzungsänderung nutzen
Laut Ministerium ist das Ziel des Programms „Ehrenamt digitalisiert“, Digitalisierungsvorhaben zu unterstützen und zu fördern, um ehrenamtliche Organisationen im digitalen Strukturwandel, bei der veränderten Mitgliedergewinnung und -ansprache sowie der Optimierung eigener Prozesse zu fördern.
Hierunter fallen auch Satzungsänderungen, die eine Digitalisierung von rechtlich wirksamen Versammlungen bzw. Beschlussfassungen überhaupt erst möglich machen. Antragsberechtigt sind hierzu
- gemeinnützige Vereine,
- deren hessische Dachverbände sowie
- sonstige gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts (insbesondere Stiftungen und gGmbHs),
sofern der Sitz in Hessen liegt oder das Projekt in Hessen umgesetzt wird.
Auch Schulungsangebote sind förderfähig
Laut Informationen des Ministeriums ist zum einen die Anschaffung geeigneter Hard- und Software zur Optimierung interner Prozesse, der Kommunikation mit Ehrenamtlichen oder Mitgliedern oder zur Gewinnung neuer Mitglieder förderfähig. Daneben beinhaltet das Förderprogramm aber auch Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen, die
- der Vermittlung von Wissen über Digitalisierung,
- dem praktischen Umgang mit modernen Technologien (Soft- und Hardware) oder
- der Einführung neuer Abläufe und Prozesse dienen.
Demnach dürften auch Teilnahmegebühren für Webinare zu Aspekten des Datenschutzes sowie zu vereinsrechtlichen Besonderheiten bei der Durchführung von virtuellen Versammlungen bzw. Beschlussfassungen unter das Förderprogramm fallen.
Förderantrag frühzeitig stellen – WINHELLER hilft
Das Förderprogramm kommt genau zur richtigen Zeit. Die Coronakrise zeigt die Notwendigkeit einer Digitalisierung der NPO-Arbeit, die allerdings auch rechtlich auf sicheren Beinen stehen muss. Wir unterstützen Sie gerne bei entsprechenden Änderungen Ihrer Satzung sowie bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Versammlung. Bitte beachten Sie, dass der Förderantrag vor Beginn der Digitalisierungsmaßnahmen gestellt werden muss. Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne. 10% der Projektkosten müssen zudem aus eigenen Mitteln beglichen werden.
Zögern Sie nicht, mit Ihren Fragen auf uns zuzukommen.
Weiterlesen:
Digitalisierung in Verein und Verband: Erste Schritte und Beratung
Mitgliederversammlung im Verein: Einberufung, Durchführung, Digitalisierung
Tags: Coronavirus, Digitalisierung