DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Familienstiftungen: Eintragung ins Transparenzregister ist Pflicht

Zwei Hände umfassen digitale technische Symbole

Familienstiftungen sind ein beliebtes Instrument, um Vermögen generationsübergreifend zu sichern und private oder unternehmerische Ziele langfristig zu verfolgen. Doch seit der Verschärfung des Geldwäscherechts wird Transparenz auch im Stiftungsrecht großgeschrieben.

Was ist das Transparenzregister?

Das Transparenzregister dient der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Seit dem 01.10.2017 müssen die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts sowie eingetragenen Personengesellschaften in dieses Register eingetragen werden. Es macht nachvollziehbar, wer tatsächlich hinter Unternehmen, Stiftungen oder Trusts steht, und soll so den Missbrauch komplexer Rechts- und Unternehmensstrukturen verhindern.

Auch rechtsfähige Stiftungen sind verpflichtet, sich im Transparenzregister einzutragen. Eine alleinige Eintragung im Stiftungsverzeichnis genügt nicht.

Welche Angaben sind in das Transparenzregister einzutragen?

Für die wirtschaftlich Berechtigten müssen folgende Angaben gemeldet werden:

  • Vor- und Nachname;
  • Geburtsdatum;
  • Wohnort, jedoch ohne die konkrete Adresse;
  • Staatsangehörigkeit(en);
  • Art und Umfang des wirtschaften Interesses, also warum und in welchem Maße die Person als wirtschaftlich Berechtigter gilt.

Wer ist wirtschaftlich Berechtigter einer Familienstiftung?

Die entscheidende Frage ist natürlich, wer überhaupt wirtschaftlich Berechtigter einer Familienstiftung und daher im Transparenzregister einzutragen ist. Bei anderen Unternehmen sind in der Regel die Gesellschafter, die eine gewisse Beteiligung am Unternehmen halten, die wirtschaftlich Berechtigten. Aber Familienstiftungen haben keine Gesellschafter. Das Gesetz sieht daher vor, dass bei Familienstiftungen zu den wirtschaftlich Berechtigten insbesondere die Mitglieder des Stiftungsvorstands sowie die Begünstigten der Stiftung zählen. Zu diesen gehören typischerweise die Stifter und ihre Abkömmlinge.

Möchten Sie Neuigkeiten wie diese zweimonatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter VSN Insider – Vermögen | Stiftung | Nachfolge.

Änderungen bei den wirtschaftlich Berechtigten sind unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen, damit das Transparenzregister stets aktuell bleibt.

Wann ist die Eintragung vorzunehmen und welche Sanktionen drohen bei Unterlassung?

Die Meldepflicht obliegt der Stiftung selbst. Die erforderlichen Angaben sind elektronisch an das Transparenzregister zu übermitteln und kontinuierlich zu aktualisieren. Bei Neugründungen muss die Eintragung unverzüglich nach Anerkennung der Stiftung erfolgen. Auch für bereits bestehende Stiftungen besteht eine Pflicht zur Anmeldung im Transparenzregister.

Unterlässt der Stiftungsvorstand die Eintragung oder die Mitteilung von Änderungen, drohen Bußgelder.

Wer kann das Transparenzregister einsehen?

Die im Register gespeicherten Daten sind unter anderem für Behörden, Gerichte und die meldepflichtigen Personen selbst zugänglich. Grundsätzlich ist auch der Öffentlichkeit Einsicht gestattet. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist die Einsicht für die breite Öffentlichkeit jedoch eingeschränkt: Privatpersonen oder Journalisten erhalten nur noch bei Nachweis eines berechtigten Interesses Zugang zu den Daten. Wirtschaftlich Berechtigte können zudem unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, die Einsicht in ihre Daten weiter zu beschränken, etwa zum Schutz vor Straftaten oder bei Minderjährigkeit. Damit bleibt der Datenschutz bei Familienstiftungen gewahrt, während die gesetzlichen Transparenzanforderungen erfüllt werden.

Transparenzregistereintrag als wichtige Basis für Ihre Familienstiftung

Die Eintragungspflicht ins Transparenzregister stellt für Familienstiftungen eine zusätzliche, aber unverzichtbare Complianceanforderung dar. Die Eintragung dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch dem Schutz vor möglichen Sanktionen. Stiftungsvorstände und Verantwortliche sollten daher die Meldepflichten sorgfältig beachten, um die Integrität der Stiftung und die Interessen der Begünstigten nachhaltig zu sichern. Gerne sind wir Stiftungen bei der Eintragung ins Transparenzregister behilflich und stehen auch bei allen weiteren Fragen zur Verfügung.

Weiterlesen:
Familienstiftung gründen – Stiftungsexperten beraten bundesweit
Familienstiftung: Errichtung, Anerkennung, Vermögen

Johanna Rengel

Rechtsanwältin Johanna Rengel ist am Standort Frankfurt am Main im Bereich Vermögen/Stiftung/Nachfolge für unsere Mandantschaft tätig. Sie berät dabei vor allem vermögende Privatpersonen bei der Nachfolge- und Vermögensplanung in zivilrechtlichen und steuerlichen Fragestellungen.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
VSN Insider – Vermögen | Stiftung | Nachfolge (6x jährlich)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *