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Europol veröffentlicht Bericht zu Bitcoin

Zu den Aufgaben des europäischen Polizeiamts (Europol) gehört die grenzüberschreitende Kriminalitätsbekämpfung. Im Rahmen dieser Aufgabe hat die Behörde Ende September ihren aktuellen Bericht zur Kriminalität im Internet veröffentlicht. Einen besonderen Fokus legt Europol dabei auf Bitcoin, welcher nach Einschätzung der Behörde eine Vorreiterrolle für digitale Kriminalität einnehmen könnte.

Pseudonymität macht Bitcoin attraktiv für Kriminelle

Nach Ansicht von Europol wird Bitcoin nicht mehr nur im sogenannten Darknet, das heißt auf Marktplätzen wie der ehemaligen Silkroad, eingesetzt. Stattdessen nutzen Kriminelle Bitcoin auch für Straftaten wie Erpressungen und Geldwäsche. So nutzen Hacker den sogenannten Cryptolocker um die Festplatten ihrer Opfer zu verschlüsseln. Nur gegen Zahlung einer bestimmten Menge Bitcoin werden die Daten wieder zugänglich gemacht. Eine Gruppierung namens DD4BC hingegen droht Glücksspiel- und Finanzunternehmen mit Angriffen auf ihr Netzwerk, wenn sie nicht zwischen 1 und 100 Bitcoin zahlen. Bitcoin ist inzwischen so weit verbreitet, dass über 40 % aller Zahlungen zwischen Straftätern in dieser Währung abgewickelt wird.

Diese unrühmliche Beliebtheit rührt von der pseudonymen Natur virtueller Währungen her. Im Gegensatz zu einem Bankkonto ist bei einer Bitcoinadresse grundsätzlich unbekannt, wer ihr Inhaber ist. Europol ist daher auch skeptisch, was die Regulierung von Bitcoin angeht. Schließlich ist unklar, wie Regeln gegenüber anonymen Nutzern durchgesetzt werden können. Vielmehr sind die Schnittstellen zwischen Bitcoin und staatlichem Geld, wie Tauschbörsen und Zahlungsdienstleister, zu überwachen.

Öffentliche Blockchain ermöglicht Identifizierung

Die Einschätzung Europols, das Bitcoin zurzeit ein beliebtes Instrument für kriminelle Aktivitäten ist, ist sicher richtig. Allerdings ist zu beachten, dass die Blockchain, also das „Kassenbuch“ der Währung, in dem alle Transaktionen niedergelegt sind, öffentlich einsehbar und jede Transaktion jedenfalls hinsichtlich Zahler und Empfänger nachvollziehba. Umso mehr Bitcoin im legalen Zahlungsverkehr genutzt wird, umso mehr Daten entstehen, die zur Identifizierung von Adressinhabern genutzt werden können. Im Vergleich zu klassischem Bargeld etwa gibt es insoweit beim Bitcoin deutlich weniger Anonymität.

Sollte sich Bitcoin als Zahlungsmittel etablieren, würde die virtuelle Währung also einen Großteil ihrer Anonymität verlieren. Für kriminelle Geschäfte wäre sie dann kaum mehr geeignet.

Weiterlesen:
European Banking Federation positioniert sich zu Bitcoin
Rechtsberatung für Bitcoin-Unternehmer

 

Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

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