EU untersagt Fusion der Börse Frankfurt mit der LSE

Die Wettbwerbskommission der EU hat eine Fusion der Deutschen mit der Londonder Börse vereitelt. Nach ihrer Ansicht wäre es dadurch zu einer zu großen Wettbwerbsbeschränkung gekommen. Damit ist auch der dritte Anlauf gescheitert, die beiden großen Handelsplätze zusammenzuführen. Bereits in den Jahren 2000 und 2005 hatte es Fusionspläne gegeben, die jedoch nicht umgesetzt werden konnten.

Zu viel Wettbewerbsbeschränkung befürchtet

Ihre Entscheidung begründeten die Wettbewerbshüter mit einem faktischen Monopol für den Handel mit festverzinslichen Finanzinstrumenten, dessen Entstehung sie im Fall einer Fusion befürchteten. Es müsse aber auch ausreichend Wettbewerb unter den Finanzmärkten bestehen, damit unterschiedliche Angebote für die Unternehmensfinanzierung zur Verfügung stehen. Für die Wirtschaft sei dies von immenser Wichtigkeit. Die durch die beiden Unternehmen angebotenen Abhilfemaßnahmen hätten aber nicht ausgereicht, um diese Bedenken auszuräumen.

Keine europäische Superbörse

Eigentlich sollte der Zusammenschluss einen europäischen Finanzmarktplatz schaffen, der ein Gegengewicht zu den großen Konkurrenten in den USA und Asien hätte bilden können. Jetzt aber ist das Gegenteil eingetreten. Bereits 66 Millionen Euro hatte die Deutsche Börse in das Projekt gesteckt. Wegen des geplatzten Deals wird nun von Einsparungen in „mindestens zweistelliger Millionenhöhe“ gesprochen.

Scheitern hatte sich angekündigt

Das Aus für die geplante Transaktion kam allerdings nicht überraschend. Bereits im Februar war die Londoner Stock Exchange (LSE) nicht bereit, weitere Anforderungen der EU einzuhalten und lehnte den Verkauf ihrer italienischen Anleihen-Handeslplattform MTS ab. Seit diesem Zeitpunkt rechneten auch die beiden Akteure nicht mehr mit einer Genehmigung der Kommission.

Auch der Brexit hatte die Verhandlungen zwischen den beiden Finanzplätzen erschwert. Größter Streitpunkt war die Sitzfrage, da London aus deutscher Sicht mehr in Frage kam, Frankfurt aber für die Briten aus dem gleichen Grund ebenfalls nicht. Damit dürften sich weitere Fusionsbemühungen auf unbestimmte Zeit verschoben haben.

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Porträt vom Autor

Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

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