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Ethereum-Merge: Miner arbeiten an einer ETHPOW-Fork

Alle Weichen sind nun gestellt. Der Ethereum-Merge wird ungefähr am 15.09.2022 stattfinden. Dabei erfolgt eine Umstellung des Netzwerks von Proof-of-Work (PoW-Verfahren) auf den wesentlich energieeffizienteren Proof-of-Stake (PoS). Doch nicht alle Investoren sind mit der seit Jahren bekannten Ethereum-Roadmap einverstanden. Sie möchten an dem klassischen PoW-Verfahren festhalten. Erreicht werden soll dies im Rahmen einer sogenannten Hard Fork.

Ethereum-Update im Anmarsch

Hintergrund des Ganzen ist das neuste Ethereum-Update . Im Rahmen des sogenannten Merges wird das bis dato genutzte Proof-of-Work-Verfahren eingestellt, weshalb künftig die Ethereum-Blockchain nur noch das umweltfreundlichere Proof-of-Stake-Verfahren unterstützen wird. Zwar gilt das Proof-of-Stake-Verfahren als wesentlich zukunftssicherer, Investoren haben jedoch nach dem Update nicht mehr die Möglichkeit, durch Mining Ether zu „schürfen“ und so Gewinne zu erzielen. Vielmehr erfolgt die Funktionsfähigkeit und Sicherstellung des Netzwerks mittels Staking, über das jedoch ebenfalls Gewinne erzielt werden können.

Geplante Hard Fork als Ausweg

Insbesondere professionelle Miner haben in der Vergangenheit teure Hardware angeschafft, um Ether zu schürfen und errichteten dafür sogar ganze Rechenzentren (sog. Mining-Farmen). Dass das Mining auf der Ethereum-Blockchain abgeschafft wird, ist dieser Gruppe ein Dorn im Auge. Einige Miner schürfen als Ausweg nun stattdessen Ethereum Classic (ETC). Überraschend kommt der Ethereum-Merge jedoch nicht. Er wurde schon vor Jahren von den Ethereum-Entwicklern angekündigt.

Um sich auch weiterhin das PoW-Verfahren zunutze zu machen, planen einige Kryptominer deshalb eine sogenannte Hard Fork. Hierbei soll die Ethereum-Blockchain gespalten werden. Neben dem normalen Ether, der auf dem PoS-Verfahren basiert, wird es einen neuen Coin namens „ETHPOW“ auf einem gänzlich neuen bzw. kopierten Netzwerk geben. Dieser Coin soll dann wie gewohnt auch weiterhin geschürft werden können.

Besteuerung von ETHPOW

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der steuerlichen Beurteilung der erhaltenen Coins (hier: ETHPOW bzw. ETHW) aufgrund der Hard Fork.

Der Zufluss der erhaltenen ETHPOW ist unserer Meinung nach nicht steuerbar. Auch das BMF (Bundesfinanzministerium) folgt dieser Auffassung und verneint Einkünfte aus § 22 Nr. 3 EStG. Das bedeutet, Miner erhalten die abgespaltene Kryptowährung im Rahmen der Hard Fork steuerfrei.

Zwar ist der Prozess der Hard Fork an sich nicht steuerbar, allerdings kann unabhängig davon ein steuerbarer Vorgang bei einem späteren Verkauf der ETHPOW gegeben sein. Das ist zumindest im privaten Bereich immer dann der Fall, wenn ein privates Veräußerungsgeschäft gem. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG vorliegt.

Private Kryptoinvestoren haben hierbei ihre erzielten Gewinne bei einem Verkauf der ETHPOW zu versteuern, wenn der Verkauf innerhalb der einjährigen Haltefrist erfolgt. Werden die ETHPOW jedoch bereits länger als ein Jahr gehalten, ist der spätere Verkauf steuerfrei.

Als Anschaffungszeitpunkt und damit als Start der Haltefrist ist allerdings nicht der Zeitpunkt der Hard Fork anzusehen, sondern der Erwerb der Ausgangskryptowährung, hier der normalen Ether.

Gewerbliche Investoren können sich hingegen nicht auf die steuergünstige Haltefrist berufen, weshalb ein späterer Verkauf in diesem Fall ohne Ausnahme besteuert wird.

Besteuerung von Hard Forks noch nicht gerichtlich geklärt

Gerichtlich geklärt ist die steuerliche Behandlung des Erhalts sowie des späteren Verkaufs von Kryptowährungen im Rahmen einer Hard Fork noch nicht. So wird ebenfalls vertreten, dass mangels Anschaffungsvorgangs kein privates Veräußerungsgeschäft beim Weiterverkauf der im Rahmen der Hard Fork entstandenen Coins vorliegt. Nach dieser Ansicht wäre zumindest für den privaten Bereich eine Besteuerung ausgeschlossen.

Aufgrund der nach wie vor unklaren Rechtslage öffnet dies Türen für interessante Argumentationsspielräume, um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten.

WINHELLER berät Investoren rund um Hard Forks

Haben Sie Fragen zur Besteuerung von Hard Forks? Benötigen Sie Hilfe bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie Ihre Steuerlast optimieren? Zögern Sie nicht und kommen Sie auf uns zu. Unsere Kryptoexperten stehen Ihnen mit Ihrer Expertise zur Seite.

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Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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