
Ab 2025 kommt die E-Rechnung: Was bedeutet das für Unternehmen und Vereine?
Große Veränderungen stehen bevor: Ab dem 01.01.2025 wird die elektronische Rechnung (sog. E-Rechnung) für Geschäfte zwischen Unternehmen in Deutschland schrittweise zur Pflicht. Das Bundesfinanzministerium hat dazu kürzlich einen Entwurf veröffentlicht, der die Umsetzung erklärt. Hier die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist mehr als nur eine PDF-Datei per E-Mail. Es handelt sich um ein spezielles digitales Format, das Maschinen direkt lesen und verarbeiten können. Das spart Zeit und vermeidet Fehler bei der Rechnungsbearbeitung.
Wer ist betroffen?
Die neue Regelung gilt für alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe. Auch Vereine und gemeinnützige Organisationen, die als Unternehmen gelten, sind betroffen.
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Schrittweise Einführung
Der Gesetzgeber hat erkannt, dass die Umstellung Zeit braucht. Daher gibt es großzügige Übergangsregeln:
- Ab 01.01.2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
- Bis Ende 2026: Papierrechnungen und andere elektronische Formate bleiben erlaubt, soweit Rechnungsersteller und -empfänger sich einig sind.
- Bis Ende 2027: Kleine Unternehmen mit ein Vorjahresumsatz bis zu 800.000 Euro dürfen auch noch bis Ende 2027 andere Rechnungsformate verwenden.
- Ab 2028: Die E-Rechnung wird für alle verpflichtend.
Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht
Es gibt einige Fälle, in denen keine E-Rechnung nötig ist:
- Rechnungen unter 250 Euro
- Bestimmte steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8–29 UStG
- Mitgliedsbeiträge bei Vereinen
Was bedeutet das für Vereine und gemeinnützige Organisationen?
Auch wenn Sie ein kleiner Verein sind, sollten Sie sich mit dem Thema beschäftigen. Besonders wenn Sie neben Mitgliedsbeiträgen auch andere Einnahmen haben, könnte die E-Rechnung für Sie relevant werden. Bereits ab 2025 müssen Sie die Voraussetzungen für den Empfang einer E-Rechnung sicherstellen.
Was ist jetzt zu tun?
Auch wenn es sich noch um einen Entwurf handelt, ist es ratsam, sich frühzeitig vorzubereiten:
- Prüfen Sie, ob und wie Sie betroffen sind.
- Informieren Sie sich über E-Rechnungssoftware und -systeme.
- Planen Sie die Umstellung in Ihrem Unternehmen oder Verein.
Die E-Rechnung kommt – und mit der richtigen Vorbereitung kann sie eine Chance sein, Ihre Prozesse zu verbessern und effizienter zu arbeiten. Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie gerne rund um alle Fragen zur E-Rechnung.
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