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Doppelstiftungsmodelle im Rahmen der Unternehmensnachfolge: Schutz vor Pflichtteilsansprüchen

Begünstigt durch den demographischen Wandel wird in Deutschland in den nächsten Jahren mehr Vermögen vererbt als jemals zuvor. Stiftungsgestaltungen sind geradezu prädestiniert, für die dabei auftretenden rechtlichen Problemfelder Lösungen anzubieten. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich der Unternehmensnachfolge, wie ein aktuelles Urteil des BFH beweist. In dem vom BFH entschiedenen Fall führte ein individuell angepasstes Doppelstiftungsmodell dazu, dass der auf den Tod bedingte Vermögensübergang aus dem Nachlass fiel und Pflichtteilsansprüchen nicht ausgesetzt war.

Für eine erb- und steuerrechtlich optimierte Unternehmensnachfolge bieten sich häufig sog. Doppelstiftungsmodelle an. Dabei wird im Ergebnis ein großer Teil der Unternehmenskontrolle einer Familienstiftung überantwortet, wohingegen entscheidende Kapitalanteile erb- und schenkungssteuerfrei einer gemeinnützigen Stiftung übertragen werden. Diesen Leitlinien war wohl auch der Suhrkamp-Verleger Siegfried Unseld gefolgt, als er 2001 eine Familienstiftung als Alleinerbin einsetzte. Zugleich übertrug er seiner gemeinnützigen Stiftung Unterbeteiligungen an den Verlagsgesellschaften von jeweils 30%, jedoch aufschiebend bedingt auf seinen Tod.

Dennoch gehörten die Unterbeteiligungen nicht mehr zum Nachlass, wie der BGH nun entschied und damit zugleich Pflichtteilsansprüche des Sohnes aus erster Ehe ablehnte. Für das Gericht waren die Schenkungen bereits in 2001 mit Abschluss der Verträge vollzogen. Die Unterbeteiligungen waren mithin durch Schenkungen unter Lebenden und nicht mittels Verfügungen von Todes wegen übertragen worden.

Hinweis: Ob eine Verfügung von Todes wegen oder eine Schenkung unter Lebenden vorliegt, macht zivilrechtlich einen großen Unterschied. Nach neuer Rechtslage ist mit jedem Jahr nach einer Schenkung unter Lebenden das übertragene Vermögen zu einem größeren Anteil dem Zugriff von Pflichtteilsberechtigten entzogen und nach 10 Jahren endgültig nicht mehr erreichbar.

BGH, Pressemitteilung 188/2011 zum Urteil v. 29.11.2011, Az. II ZR 306/09.

 

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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2 Antworten zu "Doppelstiftungsmodelle im Rahmen der Unternehmensnachfolge: Schutz vor Pflichtteilsansprüchen"

  1. Bernd Werder sagt:

    Sehr schöner Artikel. Wer sich vor anderweitigen Unternehmensnachfolge-Schwierigkeiten sieht als Erbschaftsfragen, wie z.B. keinen geeigneten Unterenhmensnachfolger zu haben, ist auf MBO/MBI angewiesen. Vor diesem Problem stand ich nämlich als Unternehmer. Hierzu kann ich folgendes empfehlen: [Url entfernt]

    • Danke für Ihren Kommentar! Gleichzeitig bitte ich um Verständnis, dass der Link entfernt werden musste. Der Blog wird leider überschwemmt mit Linkspam. Eine inhaltliche Abwertung des entfernten Links ist damit nicht beabsichtigt. MfG Stefan Winheller

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