Digitale Nomaden ohne Wohnsitz: Diese 4 Steuerrisiken drohen in Deutschland

Dame von hinten mit langem dunklen Haar vor türkisem Meer

Immer mehr digitale Nomaden und Influencer träumen davon, dem deutschen Steuersystem zu entkommen, indem sie schlichtweg keinen neuen steuerlichen Wohnsitz begründen. Dieses Modell scheint auf den ersten Blick attraktiv – keine Steuerpflicht, keine Behörde, keine Abgabe. Doch die Realität kann anders aussehen. Wer in Deutschland lebt, verdient oder Vermögen hält, bleibt auch ohne festen Wohnsitz oft steuerlich gebunden. Die deutschen Vorschriften greifen teils aggressiv und erfassen auch den „staatenlosen“ Weltenbummler. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Gefahren, denen sich solche „Tax Ghosts“ ausgesetzt sehen.

1. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht & fiktive inländische Betriebsstätte (§2 Abs. 1 S. 2 AStG) 

Influencer, die ihren Wohnsitz aufgeben, aber weiterhin erhebliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben, können der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Dies betrifft Personen, die in den letzten zehn Jahren vor Wegzug mindestens fünf Jahre als Deutsche unbeschränkt steuerpflichtig waren. Das Finanzamt kann dabei sogar eine Betriebsstätte in Deutschland fingieren, also so tun, als existiere weiterhin bspw. ein Büro in Deutschland, das als Anknüpfungspunkt der Besteuerung dient. Wer unter die erweitert beschränkte Steuerpflicht fällt und in keinem anderen Staat ansässig wird, kann sich auch auf kein Doppelbesteuerungsabkommen berufen, weshalb die gesamten Einkünfte weiterhin der deutschen Besteuerung unterliegen können.

2. Wegzugsbesteuerung (§6 AStG) 

Influencer, die Anteile an Kapitalgesellschaften halten – etwa an ihrer eigenen GmbH – lösen beim Wegzug eine Wegzugsbesteuerung aus. Dabei wird unterstellt, die Anteile seien veräußert worden, auch wenn dies tatsächlich nicht passiert ist. Der fiktive Veräußerungsgewinn wird zum Wegzugszeitpunkt besteuert, was zu hohen Liquiditätsproblemen führen kann. Zwar kann die Steuer evtl. gestundet werden, jedoch nur falls man vor hat, in den kommenden Jahren wieder nach Deutschland zurückzukehren. Das gilt auch dann, wenn die GmbH rein operativ in Deutschland tätig bleibt. Wer also seine Anteile mitnimmt, nimmt auch eine Steuerlast mit.

3. Zwingende Betriebsaufgabe bei Wegzug von Einzelunternehmern

Einzelunternehmer müssen bei Wegzug in vielen Fällen ihren Betrieb aufgeben – zumindest steuerlich. Denn die persönliche unbeschränkte Steuerpflicht ist oft Voraussetzung für die Fortführung eines inländischen Einzelunternehmens. Ohne diese wird der Betrieb als aufgegeben fingiert, was ebenfalls zur Aufdeckung aller stillen Reserven führt.

Auswanderer sehen sich so evtl. über Nacht mit einer Aufgabegewinnbesteuerung konfrontiert – auch ohne Anteile an einer Kapitalgesellschaft. Auch hier gilt: Liquiditätsprobleme sind die Regel. Selbst wenn der Betrieb faktisch (im Ausland) weitergeführt wird, endet aus steuerlicher Sicht das Unternehmertum in Deutschland. Dabei unterstellt das Gesetz eine Betriebsaufgabe und damit, dass die stillen Reserven im Betriebsvermögen aufgedeckt werden – auch wenn keine tatsächliche Veräußerung stattfindet („dry income“). Das gilt auch für immaterielle Werte, z.B. für Markenrechte, Kundenstämme oder auch einen lukrativen Instagram-Account, der betrieblich genutzt wird (z.B. als Werbeplattform eines Influencers).

4. Entstrickung bei Betriebsvermögen

Behält der Auswanderer auch nach seinem Wegzug ein Standbein/eine Betriebsstätte in Deutschland, verbleibt es zwar oftmals bei einer (beschränkten) Steuerpflicht. Dennoch kann es auch in diesem Fall beim Wegzug zur Steuerpflicht kommen – nämlich in Form der sogenannten „Entstrickung“, wenn ein Teil des Betriebsvermögens künftig im Ausland genutzt wird. Auch hier drohen hohe Steuerforderungen ohne reale Liquidität. Der Versuch, das Betriebsvermögen „mitzunehmen“, endet damit oft teuer.

Richtige Planung vermeidet Steuernachforderungen

Das Modell „Tax Ghost“ mag auf Social Media glamourös wirken – steuerlich ist es ein Minenfeld. Wer Deutschland verlässt, ohne eine klare und nachhaltige steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Staat zu begründen, riskiert nicht nur hohe Steuernachforderungen, sondern auch Bußgelder und Strafverfahren. Besonders digitale Geschäftsmodelle wie das von Influencern sind wegen ihrer immateriellen Werte und mobilen Struktur besonders gefährdet.

WINHELLER berät digitale Nomaden und Influencer

Ohne eine saubere steuerliche Planung kann der Traum vom steuerfreien Leben schnell zum Albtraum werden. Wir beraten Influencer und digitale Nomaden umfassend bei der rechtskonformen Gestaltung ihrer internationalen Steuerplanung – damit aus dem Wegzug kein kostspieliges Steuerrisiko wird. Kommen Sie gern mit Ihren Fragen auf uns zu!

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Porträt vom Autor

Christoph Herrmann

Steuerberater Christoph Herrmann berät an unserem Standort Aalen mittelständische Unternehmen und Privatpersonen. Seine Schwerpunkte liegen dabei auf der laufenden Steuerberatung, Steuererklärungen sowie der steuerlichen Behandlung von Kryptowerten.

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