Die Frage der Angemessenheit von Vergütungen ist seit langem ein Thema und richtigerweise im Fokus vieler gemeinnütziger Organisationen. Aktuelle Berichte zum Deutschen Fußball-Bund (DFB) zeigen, dass nicht nur die monetäre Vorteilsgewährung kritisch ist, sondern dass auch unangemessene sonstige Vergünstigungen und Zuwendungen die Gemeinnützigkeit gefährden können.
Aberkennung der Gemeinnützigkeit des DFB
Dem DFB wurde bereits für das Jahr 2006 der Status der Gemeinnützigkeit entzogen. Der Verband sieht sich deswegen mit Steuerforderungen in Höhe von knapp 20 Millionen Euro konfrontiert. Das Finanzamt geht davon aus, dass Mittel in Höhe von mehreren Millionen Euro im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 fehlverwendet worden sind. Der DFB ist anderer Auffassung und hat Einspruch eingelegt.
Strafrechtliche Folgen drohen
Im Nachgang folgten Anklagen wegen Steuerhinterziehung gegen frühere DFB-Funktionäre, die in besonders schweren Fällen mit einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Der Vorwurf: Bei Abgabe der Steuererklärung sei wahrheitswidrig erklärt worden, dass der Verband gemeinnützig sei. Einnahmen seien dementsprechend unzutreffend steuerbegünstigt behandelt worden.
„Lustreisen“ sind nicht gemeinnützig
Nun berichtet der „Spiegel“ von einem DFB-internen Bericht, wonach der Verband unverhältnismäßig hohe Summen für Vergünstigungen und Zuwendungen an Vereinsfunktionäre ausgegeben haben soll. Es geht z.B. um „Lustreisen“ anlässlich der WM 2014 in Brasilien oder der EM 2016 in Frankreich, Zuschüsse zu privaten Feiern und undurchsichtige Beraterverträge. Autor des als „streng vertraulich“ gekennzeichneten Dokuments sei ein ehemaliger Finanzdirektor und Compliance-Beauftragter des DFB, der nach den Vorgängen rund um die WM 2006 von der neuen DFB Spitze installiert worden sei, um sicherzustellen, dass der DFB zukünftig „sauber und rechtskonform“ arbeite.
Dauerhafter Verstoß gegen Gemeinnützigkeitsrecht?
Besonders heikel: Der Spiegel-Bericht deckt auf, dass die aufgelisteten Verstöße teilweise trotz Warnungen des beauftragten Steuerberaters begangen worden sein sollen. Falls sich das interne Sündenregister als korrekt herausstellt, droht dem DFB die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für sämtliche Jahre, in denen Mittel fehlverwendet wurden. Sofern der Bericht erkennen lässt, dass der Verband dauerhaft gegen gemeinnützigkeitsrechtliche Vorschriften verstößt und solche Verstöße auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden können, könnte die Gemeinnützigkeit sogar über die betroffenen Veranlagungszeiträume hinaus in Gefahr sein. Zudem können Ermittlungen wegen Betruges und Untreue drohen, wenn die Mittelfehlverwendungen über das Gemeinnützigkeitsrecht hinaus insgesamt mit den Verbandszwecken nicht vereinbar waren oder gegen interne Regelungen verstießen.
Verstöße gegen das Gemeinnützigkeitsrecht können teuer werden – nicht nur im Fall einer Steuernachzahlung, sondern auch persönlich für die Verantwortlichen, wenn wider besseren Wissens gehandelt wurde. NPOs und ihre Funktionäre sind daher gut beraten, Maßnahmen zu ergreifen, um Rechtsverstöße zu verhindern oder wenigstens aufklären zu können, z.B. durch die Einrichtung eines guten (Tax-)Compliance-Management-Systems. Gerne sind Ihnen unseren erfahrenen Anwälte für Gemeinnützigkeitsrecht dabei behilflich.
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Tags: DFB