Der DFB hat vor einiger Zeit die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 aberkannt bekommen, da im Zusammenhang mit der Weltmeisterschaft in Deutschland Schmiergeldzahlungen geflossen sein sollen. Während der Verein sich damit abfinden muss, stehen nun die ehemaligen DFB-Funktionäre Zwanziger, Niersbach und Schmidt persönlich im Zentrum der Aufmerksamkeit.
Tilgung privater Schulden?
Im Kern geht es sowohl bei der Aberkennung der Gemeinnützigkeit als auch bei der nun erfolgten Anklage gegen die Manager um eine Zahlung des DFB an den mittlerweile verstorbenen Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus in Höhe von 6,7 Millionen Euro, vorgeblich als Zuschuss zu einer WM-Gala. Louis-Dreyfus hatte jedoch schon 2002 einen Betrag in gleicher Höhe an Franz Beckenbauer geliehen. Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft gehen nun davon aus, dass die Zahlung durch den DFB eine verdeckte Tilgung der privaten Schulden von Beckenbauer sei – und damit eine Mittelfehlverwendung, die strafrechtlich als Steuerhinterziehung zu werten sei.
Die Angeklagten wehren sich gegen die Vorwürfe und bezeichnen das Vorgehen gegen sie als „blinden Aktionismus“ der Staatsanwaltschaft. Erhärtend kommen jedoch Informationen hinzu, nach denen Beckenbauer als Präsident des Organisationskomitees der WM über Umwege wirtschaftlich profitiert haben soll. So sollen etwa eine halbe Million Euro als „pauschale Abgeltung der Personalkosten und Büroinfrastrukturkosten“ an dessen Finanzberater geflossen sein und sein Manager habe über vier Jahre hinweg ein monatliches Pauschalhonorar in Höhe von 10.000 Euro erhalten.
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt
Beckenbauer selbst soll nach einem Bericht des „Spiegel“ von 2016 für seine eigentlich ehrenamtliche Tätigkeit im Organisationskomitee insgesamt 5,5 Millionen Euro erhalten haben – wohl aus der Tasche eines Sponsors. Zusätzlich überwies der DFB 600.000 Euro an die Franz-Beckenbauer-Stiftung als Dank für sein ehrenamtliches Wirken im Sinne der WM.
Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit ist bereits eine hohe Strafe für den DFB – doch für die ehemaligen Manager könnte die möglicherweise gekaufte WM noch drastischere Folgen haben. Steuerhinterziehung, die auch bei vorsätzlichen Verstößen gegen das Gemeinnützigkeitsrecht im Raum steht, ist längst kein Kavaliersdelikt mehr, sondern kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. NPO-Funktionäre sind daher auch aus persönlichem Interesse stets gut beraten, sich gemeinnützigkeitsrechtlich „compliant“ zu verhalten.
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