DAC7–Meldepflicht für Kalenderjahr 2024 endet am 31.01.2025

DAC7–Meldepflicht für 2024 endet am 31.01.2025

Digitale Plattformen haben den Handel revolutioniert – doch mit den neuen Möglichkeiten kommen seit 2023/2024 auch neue steuerliche Pflichten. Im Rahmen der DAC7-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2021/514 vom 22.03.2021) müssen Plattformbetreiber und Verkäufer wichtige Informationen an die Steuerbehörden melden. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die kommende Abgabefrist und die entsprechenden To-dos geben.

Was die DAC7-Meldung für Sie bedeutet, hängt davon ab, ob Sie als Plattformbetreiber oder als Verkäufer auf einer digitalen Plattform tätig sind. Hier sind die beiden möglichen Szenarien:

DAC7-Meldepflicht für Plattformbetreiber

Als Plattformbetreiber (z.B. als Betreiber von Onlinemarktplätzen) sind Sie verpflichtet, die Verkaufsdaten und steuerlich relevanten Informationen der Verkäufer, die auf Ihrer Plattform tätig sind, an die Steuerbehörden zu melden. Dies betrifft Verkäufer, die Waren oder Dienstleistungen über Ihre Plattform anbieten und bestimmte Schwellenwerte überschreiten. 

Die Pflicht zur Meldung bezieht sich u.a. auf

  • die Identität der Verkäufer,
  • die Einnahmen und Transaktionen, die die Verkäufer über Ihre Plattform erzielen oder
  • weitere relevante steuerliche Informationen (z.B. Steuer-ID, Bankdaten, etc.)

Die Frist für die Meldung für das Jahr 2024 ist 31.01.2025, also müssen alle betroffenen Betreiber bis zu diesem Datum die entsprechenden Daten für das Jahr 2024 an die Steuerbehörden übermitteln.

DAC7-Meldepflicht für Verkäufer auf einer digitalen Plattform

Falls Sie als Verkäufer auf einer digitalen Plattform (z.B. eBay, Amazon, Etsy, Airbnb, Upwork usw.) tätig sind und die entsprechenden Schwellenwerte überschreiten (z.B. Umsatz oder Transaktionen), dann werden Ihre Verkaufsdaten durch den Plattformbetreiber im Rahmen der DAC7-Meldung an die Steuerbehörden weitergegeben.

Für Sie bedeutet dies, dass Ihre Verkaufsaktivitäten und steuerlich relevanten Daten automatisch vom Plattformbetreiber gemeldet und von der Steuerbehörde geprüft bzw. bei Abgabe der Steuererklärung kontrolliert werden.

Ordentliche Meldung sicherstellen!

Wir empfehlen allen Betroffenen, sämtliche DAC7-Meldungen ernst zu nehmen:

  • Prüfen Sie frühzeitig, ob Sie als Plattformbetreiber unter die Meldepflicht nach DAC7 bzw. dem PStTG (Plattformen-Steuertransparenzgesetz) fallen.
  • Planen Sie die notwendigen Schritte, um eine ordnungsgemäße Meldung bis zum 31.01.2025 sicherzustellen.
  • Beachten Sie, dass eine verspätete Abgabe der DAC7-Meldung mit einer Ordnungswidrigkeit von bis zu 30.000 Euro geahndet werden kann.

Weiterlesen:
DAC-7-Richtlinie – Neue Meldepflichten für Onlineplattformen und Steuervorteile durch Tax-CMS
Digitale Steuerberatung & Tax Tech @WINHELLER

Diesen Artikel teilen
Porträt vom Autor

Alexander Bosch

Alexander Bosch berät mittelständische Unternehmen und Privatpersonen an unserem Standort in Aalen. Sein Schwerpunkt liegt hierbei auf der Buchhaltungspraxis, laufenden Steuererklärungen, Jahresabschlüssen für gewerbliche Unternehmen, Umsatzsteuer und Betriebsprüfungen.

Beiträge - Profil

Stellenausschreibungen Blog

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80