Auch Stiftungen werden vom Coronavirus bedroht. Natürlich sind sie als selbstständige Vermögensmasse immun gegen das Virus selbst. Jedoch sind sie nicht immun gegen die mit dem Virus verbundenen wirtschaftlichen Schäden. Diese sind bereits jetzt erheblich. Für Stiftungen drohen nun erhebliche Vermögenseinbußen, sogar bis hin zur Insolvenz.
Die Börsen sind seit Ausbruch der Pandemie trotz Bemühungen der Regierungen im freien Fall. Gerade Stiftungen als selbstständige Vermögensmasse werden je nach ihrer Vermögensstruktur hart von der Krise getroffen.
Haftung des Vorstands
Wenn der Wert des Stiftungsportfolios ins Bodenlose sinkt, stellt sich schnell die Frage, ob es sich hierbei um einen Schaden im rechtlichen Sinn handelt. Wenn das der Fall ist, wer steht dann für den erlittenen Schaden gerade? In der Regel trifft die Haftung den Vorstand.
Was können Stiftungen in der Coronakrise tun?
Es ist die Pflicht jedes Stiftungsorgans und Stiftungsträgers, den durch die Pandemie verursachten Schaden am Stiftungsvermögen möglichst gering zu halten. Je nach Stiftungsart und Stiftungssatzung können durch die Coronapandemie für Stiftungen zahlreiche Probleme auftreten.
Jede Stiftung kann jedoch individuelle Maßnahmen ergreifen, um die Folgen der Krise abzumildern, z.B. durch
- Unterstützung von Unternehmen von Beteiligungsträgerstiftungen durch kurzfristige preiswerte Darlehen der Trägerstiftung;
- Umschichtung von hohem Wertpapierbestand in krisensicherere Assetklassen oder die bewusste Entscheidung, die Papierverluste nicht zu realisieren;
- Reduzierung der Ausschüttungen an Begünstigte und ggf. nur Vergabe von Darlehen;
- Überarbeitung des Investitionsverhaltens;
- Erlass von Anlagerichtlinien, sofern noch nicht vorhanden;
- Abschluss von D&O-Versicherungen für den Vorstand bzw. Überprüfung des Versicherungsschutzes;
- Inanspruchnahme von Maßnahmen der Wirtschaftsförderung zum Erhalt der Ertragsquellen.
Natürlich muss bei solchen Vorhaben stets der Wille des Stifters in Form der Stiftungssatzung beachtet werden. Außerdem sind auch die häufig existierenden Anlagerichtlinien zu berücksichtigen.
Erfahrene Stiftungsberater in der Krise
Viele Entscheidungsträger von Stiftungen sowie auch wir als Berater sind bereits durch die Finanzmarktkrise 2008/2009 krisenerprobt. Leider haben nach der Finanzmarktkrise erst wenige Stiftungen wirklich ihr Anlageverhalten angepasst. Daher erwarten wir einen ähnlich hohen wirtschaftlichen Schaden und entsprechende Gerichtsverfahren, in denen die Verantwortlichen in Haftung genommen werden..
Auch bei der Bewältigung der Coronakrise gibt es für Stiftungen zahlreiche juristische Hürden zu meistern. Mit unseren aus der letzten Krise gesammelten Erfahrungen, helfen wir Ihrer Stiftung, die optimale Lösung für die Folgen der andauernden Pandemie zu finden.
Auflösung als letzte Möglichkeit
Sollten alle möglichen Gegenmaßnahmen keinen Erfolg versprechen, dann unterstützen wir Sie natürlich auch dabei, den Vermögensschaden rechtssicher zu begrenzen und die Stiftung entweder mit anderen Stiftungen zusammenzulegen oder sie gar aufzulösen. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn wir Ihre Stiftung während der Coronakrise unterstützen können!
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