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Compliance Systeme – effektive Prävention gegen Bußgelder und Haftungsfolgen durch Kartellverstöße

Im Kartellrecht kommt einem wirksam implementierten Compliance-Management-System (CMS) schon immer eine besondere Bedeutung zu. Das liegt einerseits daran, dass Verstöße gegen kartellrechtliche Bestimmungen in bestimmten Branchen aufgrund der hohen Aufdeckungswahrscheinlichkeit besonders riskant sind und mit teils existenzgefährdenden Folgen für das Unternehmen verbunden sein können. Andererseits bieten effektive Compliance-Programme hier besondere Vorteile, um Haftungsfolgen und Bußgelder effektiv zu vermeiden.

Unternehmen sind in der Eigenverantwortung

Der Zweck der kartellrechtlichen Vorgaben besteht vor allem darin, Regelungen für die Aufsicht über marktbeherrschende und marktstarke Unternehmen zu schaffen sowie ihre Zusammenschlüsse zu kontrollieren, um die mit der Marktbeherrschung einhergehende Missbrauchsgefahr zu vermeiden.

Unternehmen sind dabei in Eigenverantwortung verpflichtet, die Grenzen kartellrechtlich zulässigen Verhaltens zu erkennen – namentlich die Unterscheidung zwischen dem kartellrechtlich zulässigen, dem bedenklichen und dem verbotenen Verhalten – und dementsprechend rechtmäßig zu handeln.

Im Hinblick auf horizontale Preisabsprachen, Gebietsaufteilungen und Submissionsabsprachen (wettbewerbswidrige Absprachen zwischen Bietern im Rahmen von Ausschreibungen) zwischen Unternehmen besteht die Gefahr, dass rechtswidriges Verhalten einzelner daran beteiligter Akteure durch die Unternehmensleitung, die daran oftmals nicht selbst mitwirkt, nicht unmittelbar erkannt wird.

Wahrscheinlichkeit der Aufdeckung kartellrechtlicher Verstöße besonders hoch

Die maßgeblichen Verhaltensweisen und Absprachen erfolgen jedoch größtenteils im Zusammenhang mit der Vorbereitung und dem Abschluss von Unternehmensverträgen, mit der Verwaltung von Vertriebsbeziehungen und bei Kooperationsfragen, die naturgemäß nicht im Verborgenen gehalten werden können. Das führt dazu, dass die Wahrscheinlichkeit der Aufdeckung der hierbei begangenen Verstöße besonders hoch ist.

Gesteigert wird die Aufdeckungswahrscheinlichkeit – in allen oben genannten Bereichen – durch die weitreichenden Ermittlungsbefugnisse der Kartellaufsichtsbehörden. Zur Aufdeckung von Kartellrechtsverstößen ist es ihnen z.B. erlaubt, Unternehmens- und Privaträume der verantwortlichen Gesellschaften bzw. Personen zu durchsuchen. Die Folgen derartiger Durchsuchungen können Unternehmen operativ über längere Zeiträume hinweg behindern und zu erheblichen Reputationsschäden führen.

Der Anreiz zur Aufdeckung von eingetretenen Kartellrechtsverstößen kann bei der Geschäftsleitung des betroffenen Unternehmens ebenso durch die bestehenden sog. Kronzeugenregelungen – d.h. Haftungserleichterungen bis hin zur vollständigen Befreiung von Bußgeldern, wenn sie zur Aufklärung von Kartellrechtsverstößen beitragen – erreicht werden.

Wirtschaftliches Risikopotenzial durch Folgen von Kartellverstößen

Die Folgen von Verstößen gegen kartellrechtliche Bestimmungen können für die jeweiligen Unternehmen wirtschaftlich erheblich sein, da hier besonders hohe Bußgelder, die Gefahr der Inanspruchnahme im Wege zivilrechtlicher (Schadens-)ersatzklagen sowie massive Reputationsschäden drohen.

Die von der Europäischen Kommission gegenüber Unternehmen verhängten Bußgelder lagen bei Kartellrechtsverstößen schon mehrfach im Einzelfall über 1 Milliarde Euro, ebenso die in Folge von Schadensersatzklagen verhängten Zahlungsverpflichtungen.

Strafmilderung durch etablierte Compliance–Management-Systeme

Ein wirksames Compliance-Management-System hat sich im Zusammenhang mit dem Kartellrecht in erster Linie bei der Vermeidung von Verstößen – und somit bei der Vermeidung von Haftungsfolgen – als effektiv bewährt, weil es den Blick der Organe für Haftungsrisiken schärft, das Bewusstsein der Mitarbeiter zu selbstständigem rechtmäßigen Verhalten stärkt und ein unternehmensinternes System zur Aufdeckung drohender Verstöße schafft.

Aber auch für den Fall, dass dennoch kartellrechtliche Verstöße eintreten, ist ein etabliertes Compliance-System von Vorteil, weil es einerseits im Bußgeldverfahren durch die Behörden mildernd berücksichtigt wird, aber auch andererseits im Rahmen von Schadensersatzklagen – da das Fehlen eines solchen CMS teils von den Gerichten als Organisationsmangel angesehen wird –, entsprechend positiv im Rahmen der Urteilsfindung beachtet wird.

Wir beraten Sie rund um das Thema Compliance und Kartellrecht

Die Rechtsanwälte von WINHELLER unterstützen Sie gerne bei der Implementierung aber auch Anpassung Ihres Compliance-Management-Systems, um wirksam und effektiv kartellrechtlichen Verstößen entgegenzuwirken. Kommen Sie gerne auf uns zu!

Weiterlesen:
Was ist ein Compliance-Management-System?
Compliance: Gefährliche Haftungsfallen im Unternehmen vermeiden

Dr. Constantin Goette

Rechtsanwalt Dr. Constantin Goette berät an den Standorten Frankfurt am Main und München im Bereich Gesellschaftsrecht und ist auf Corporate Governance, Organhaftung und Compliance spezialisiert.

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