Wenn Mitarbeiter von Stiftungen Gelder veruntreuen oder andere Straftaten begehen, kann das massive Folgen für die betroffene Stiftung haben. Neben drohenden wirtschaftlichen Schäden kann auch der Ruf der Stiftung in erheblichem Maß leiden.
Mitarbeiter kaufen auf Kosten der Stiftung ein
Mitarbeiter der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten sollen über Jahre hinweg Gelder der Stiftung in Millionenhöhe veruntreut haben. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelt derzeit wegen des Verdachts der Untreue. Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht der Material-Disponent des Bauhofes der Stiftung. Er soll jahrelang auf Kosten der Stiftung Werkzeug, Maschinen und Baumaterial bestellt und anschließend an Kollegen verkauft haben. Die Tat selbst wurde nur zufällig entdeckt, als andere Mitarbeiter der Stiftung eine Rechnung entdeckten, die sie keinem Projekt oder Vorhaben der Stiftung zuordnen konnten.
Welche Konsequenzen drohen der Stiftung?
Noch ist unklar, wie lange der Disponent die Gelder der Stiftung veruntreut hat. Klar ist jedoch, dass sich der wirtschaftliche Schaden bereits jetzt auf einen Betrag in Millionenhöhe summiert. Hinzu kommen der massive Reputationsverlust und der daraus resultierende politische Druck. Denn als Stiftung öffentlichen Rechts finanziert sich die Stiftung zu großen Teilen aus öffentlichen Geldern. So erhielt sie im Jahr 2019 48 Mio. Euro vom Bund sowie von den Ländern Berlin und Brandenburg. 5,6 Mio. Euro erhielt die Stiftung außerdem im Rahmen eines Sonderinvestitionsprogramms für erforderliche Investitionen in Bau- und Gartendenkmale.
Möchten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.
Das Handeln des Material-Disponenten könnte nun zum Verlust wichtiger Fördergelder führen, wenn der politische Rückhalt für die hohen Fördergelder an die Stiftung aufgrund der Vorkommnisse sinken sollte. Auch der mögliche Verlust von Spendengeldern sollte nicht unterschätzt werden: Zwar betrugen diese im Jahr 2019 insgesamt „nur“ 3,9 Mio. Euro – nichtsdestotrotz ein hoher Betrag, den sich viele Stiftungen herbeisehnen würden.
Wie können sich Stiftungen gegen Straftaten ihrer eigenen Mitarbeiter schützen?
Um Imageschäden und finanzielle Einbußen zu verhindern, hat eine Stiftung mehrere Möglichkeiten:
Compliance-Management-System
Bei einem Compliance-Management-System handelt sich um ein internes System, das Rechts- und Regelverstöße durch diverse Maßnahmen vermeiden oder zumindest auf ein Minimum reduzieren soll. Selbst wenn die Maßnahmen im Einzelfall versagen sollten, wirkt sich das Vorliegen eines Compliance-Management-Systems in der Praxis zumindest strafmildernd aus. Dagegen kann das Fehlen eines angemessenen Compliance-Management-Systems den Vorwurf der Fahrlässigkeit begründen.
Externer Compliance-Beauftragter
Ein externer Compliance-Beauftragter (ähnlich einem externen Datenschutzbeauftragten) unterstützt die Verantwortlichen der Stiftung bei der Überwachung der gesetzlichen und internen Vorgaben. Er hilft dabei, mögliche Risiken sowie Verstöße eines Verantwortlichen oder Mitarbeiters frühzeitig zu identifizieren – noch bevor es zu einem medienwirksamen Ermittlungsverfahren kommt. Der Vorteil gegenüber der internen Revision: Als unabhängige dritte Person von außen kann er die internen Vorgänge objektiver prüfen und bewerten als ein interner Revisor, der durch Freundschaften mit Kollegen in anderen Abteilungen möglicherweise in einem privaten Interessenskonflikt steht.
Internal Investigations
Liegen Anhaltspunkte für Verstöße vor, sollten die Verantwortlichen der Stiftung unverzüglich handeln und eine interne Untersuchung einleiten. Eine solche Internal Investigation ist vor allem dann sinnvoll, wenn sich der Verdacht gegen einen Mitarbeiter noch nicht erhärtet hat und eine frühe Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft unnötige Unruhe und Unsicherheit schaffen würde. Während der internen Untersuchung können zunächst mögliche Beweise gesammelt und anschließend der Staatsanwaltschaft bei Stellung der Strafanzeige präsentiert werden. Im besten Fall kann die Stiftung hierdurch medienwirksame Durchsuchungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft vermeiden – eine Garantie hierfür gibt es jedoch nicht. Auch präventive Untersuchungen können für Stiftungen sinnvoll sein. Denn hierdurch können Stiftungen ihre bisherige Tätigkeit auf unentdeckte Verstöße durch einen externen Experten überprüfen lassen. Gleichzeitig kann der Experte Risiken identifizieren, bewerten und der Stiftung anschließend Handlungsoptionen aufzeigen, wie diese ihre Risiken minimieren und ihre Haftung reduzieren kann.
Zukünftige Bedeutung von Compliance-Maßnahmen
Compliance-Management-Systeme, externe Compliance-Beauftragte und Internal Investigations werden in Zukunft enorm an Bedeutung gewinnen. Denn nach dem geplanten Verbandssanktionengesetz, von dem auch Stiftungen betroffen sein können, können Compliance-Maßnahmen sowohl vor als auch nach einer Straftat eines leitenden Angestellten oder eines Mitarbeiters die Höhe der Sanktion positiv beeinflussen. Das Verbandssanktionengesetz ist damit das erste Gesetz, in dem ausdrücklich festgeschrieben sein wird, inwieweit Compliance-Maßnahmen bei der Bemessung einer Sanktion zu berücksichtigen sind. Es setzt damit starke Anreize für die Einführung entsprechender Compliance-Maßnahmen.
WINHELLER unterstützt bei der Umsetzung von Compliance-Maßnahmen
Unsere erfahrenen Anwälte für Compliance helfen Ihrer Stiftung, Compliance-Maßnahmen umzusetzen, mit denen sie Haftungsrisiken erfolgreich minimieren können. Zögern Sie nicht, bei Fragen auf uns zuzukommen!
Weiterlesen:
Rechtliche Beratung für Stiftungen und Stifter
Compliance für gemeinnützige Organisationen
Compliance-Management-Strukturen: Ein unerlässliches Instrument zur Enthaftung