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Nach Attac auch Change.org – immer mehr Vereine verlieren die Gemeinnützigkeit

Nach Attac auch Change.org – immer mehr Vereine verlieren die Gemeinnützigkeit

Immer mehr Vereine verlieren die Gemeinnützigkeit.

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26.02.2019 (Az. V R 60/17), in dem dieser Attac die Gemeinnützigkeit aufgrund der Verfolgung von politischen Zwecken aberkannt hat (wir berichteten), haben die Finanzämter nun vergleichbare Organisationen im Visier. Die Gemeinnützigkeit zahlreicher Organisationen, die sich auch politisch äußern und agieren, wird vermehrt von den Behörden angezweifelt. Das jüngste in der Öffentlichkeit bekannt gewordene Beispiel ist die Petitionsseite Change.org.

Verfolgung politischer Ziele ist kein gemeinnütziger Zweck

Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 AO dürfen gemeinnützige Vereine keine politischen Ziele verfolgen. Nach der Rechtsprechung des BFH sind politische Äußerungen nur dann erlaubt, wenn sie der unmittelbaren Verwirklichung eines Zwecks aus dem Katalog der gemeinnützigen Zwecke dienen. Diese Unterscheidung soll gemeinnützige Organisationen von politischen Parteien abgrenzen.

In seinem Attac-Urteil hatte der BFH nun hinsichtlich dieser Abgrenzung klargestellt, dass sich gemeinnützige Organisationen im Rahmen der politischen Bildung und der Förderung des demokratischen Staatswesens zwar politisch äußern dürfen, jedoch müssen sie dabei ihre geistige Offenheit bewahren: Sie dürfen auf politische Missstände hinweisen und Lösungsvorschläge unterbreiten, ihre Arbeit darf jedoch nicht von politischem Aktivismus geprägt sein und von dem gezielten Versuch, die Öffentlichkeit von konkreten politischen Zielen zu überzeugen.

Vereine im Fokus der Finanzämter

Im Anschluss an dieses Urteil haben die Finanzämter begonnen, systematisch solche Vereine hinsichtlich ihrer Gemeinnützigkeit zu überprüfen, die sich politisch äußern. Nach der Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Attac wurden z.B. auch Campact und der Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit entzogen. Im Zuge der Überprüfung politisch aktiver Vereine soll nun auch Change.org seine Gemeinnützigkeit verlieren. Zur Begründung erläuterte die Berliner Finanzbehörde kürzlich: Nutzer der Internetseite würden durch Petitionen nur die Interessen Einzelner verfolgen. Für die Aberkennung fehlt nach Presseberichten nur noch die Unterschrift der Senatsfinanzverwaltung.

Widerstand aus der Zivilgesellschaft und Reformvorschläge

Aus der Zivilgesellschaft regt sich zunehmend Kritik. So sah z.B. change.org in der Entscheidung des BFH und in der Umsetzung durch die Finanzämter eine Gefahr für das zivile Engagement und die demokratische Kultur in Deutschland. Die Forderung geht in Richtung einer Reform des Steuer- und Gemeinnützigkeitsrechts, die es auch politisch engagierten Vereinen ermöglichen soll, in den Genuss von Steuererleichterungen zu kommen. In der Tat besteht derzeit eine nicht steuerbegünstigte Lücke zwischen politischen Parteien und gemeinnützigen Organisationen.

Video: Wie viel politische Betätigung ist erlaubt?

Welche Möglichkeiten einer Reform gibt es?

Aktuell werden zwei Möglichkeiten für eine Reform diskutiert: Zum einen könnte der Katalog der gemeinnützigen Zwecke in der Abgabenordnung erweitert werden, so dass zukünftig auch politisches Engagement erfasst wird. Bei einer Erweiterung des Zweckkatalogs befürchtet der gemeinnützige Sektor jedoch, zu sehr als politische Marionette wahrgenommen zu werden. Andere Stimmen fordern daher, eine neue Form der Steuerbegünstigung für Organisationen zu schaffen, die sich zwischen Parteien und den bisherigen gemeinnützigen Organisationen bewegen. Bis in die 1980er Jahre hinein gab es z.B. bereits eine spezielle Steuerbegünstigung für „politische Vereine“.

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Von einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit in Folge des BFH-Urteils sind nur Vereine betroffen, die politische Ziele verfolgen. Vereine, die wie bisher einen der anerkannten gemeinnützigen Zwecke verfolgen und sich an die Vorschriften des sonstigen Gemeinnützigkeitsrechts halten, müssen sich nicht um ihren Status sorgen. Gleiches gilt weiterhin für Vereine, die sich einem politisch-gesellschaftlichen Zweck wie beispielsweise dem Umweltschutz verschrieben haben und sich (nur) in diesem Zusammenhang politisch äußern.

Weiterlesen:
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Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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