Über den Entwurf zur Einführung der E-Rechnung hatten wir bereits berichtet. Nun gibt es ein wichtiges Update:
Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnung vom 14.10.2024
Das Bundesfinanzministerium hat am 14.10.2024 ein neues Schreiben zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) veröffentlicht. Wesentliche Änderungen und Klarstellungen durch das neue BMF-Schreiben für gemeinnützige Organisationen und Vereine umfassen u.a.:
Verpflichtung zum E-Rechnungsempfang:
- Ab 01.01.2025 müssen alle inländischen Unternehmer, einschließlich gemeinnütziger Organisationen und Vereine, E-Rechnungen empfangen können.
- Juristischen Personen, die keine Unternehmer sind, kann der leistende Unternehmer eine E-Rechnung nach Zustimmung zuschicken.
Übergangsregelungen präzisiert:
- Für den Rechnungsempfang gibt es keine Übergangsregelung! Der Rechnungsempfänger muss somit zwingend ab dem 01.01.2025 einen Empfang gewährleisten.
- Bis Ende 2026 können weiterhin Papierrechnungen oder andere elektronische Formate (wie PDFs) verwendet werden.
- Kleine Organisationen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro dürfen bis Ende 2027 andere Rechnungsformate nutzen.
Ausnahmen konkretisiert:
- Rechnungen unter 250 Euro (Kleinbetragsrechnungen)
- Bestimmte steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8–29 UStG
Vorsteuerabzug:
Bei falscher Rechnungsform (z.B. Papierrechnung statt E-Rechnung) ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich gefährdet. Es gibt jedoch Möglichkeiten zur Korrektur und Kulanzregelungen.
Aufbewahrung:
E-Rechnungen müssen in ihrer ursprünglichen digitalen Form aufbewahrt werden. Eine reine Papieraufbewahrung ist nicht ausreichend.
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Was bedeutet das für Ihre Organisation?
- Prüfen Sie, ob und wie Sie von der E-Rechnungspflicht betroffen sind.
- Bereiten Sie sich technisch auf den Empfang von E-Rechnungen vor.
- Informieren Sie sich über geeignete Softwarelösungen für die Erstellung und Verarbeitung von E-Rechnungen.
- Beachten Sie die Übergangsfristen, besonders wenn Ihre Organisation unter die Kleinunternehmerregelung fällt.
- Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit E-Rechnungen.
Die E-Rechnung kommt – nutzen Sie die Zeit bis 2025, um sich optimal vorzubereiten. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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