BMF-Schreiben bestätigt: Ab 01.01.2025 gilt die E-Rechnung für alle Unternehmen und NPOs!

BMF-Schreiben bestätigt: Ab 01.01.2025 gilt die E-Rechnung für alle Unternehmen und NPOs!

Über den Entwurf zur Einführung der E-Rechnung hatten wir bereits berichtet. Nun gibt es ein wichtiges Update:

Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnung vom 14.10.2024

Das Bundesfinanzministerium hat am 14.10.2024 ein neues Schreiben zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) veröffentlicht. Wesentliche Änderungen und Klarstellungen durch das neue BMF-Schreiben für gemeinnützige Organisationen und Vereine umfassen u.a.:

Verpflichtung zum E-Rechnungsempfang:

  • Ab 01.01.2025 müssen alle inländischen Unternehmer, einschließlich gemeinnütziger Organisationen und Vereine, E-Rechnungen empfangen können.
  • Juristischen Personen, die keine Unternehmer sind, kann der leistende Unternehmer eine E-Rechnung nach Zustimmung zuschicken.

Übergangsregelungen präzisiert:

  • Für den Rechnungsempfang gibt es keine Übergangsregelung! Der Rechnungsempfänger muss somit zwingend ab dem 01.01.2025 einen Empfang gewährleisten.
  • Bis Ende 2026 können weiterhin Papierrechnungen oder andere elektronische Formate (wie PDFs) verwendet werden.
  • Kleine Organisationen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro dürfen bis Ende 2027 andere Rechnungsformate nutzen.

Ausnahmen konkretisiert:

  • Rechnungen unter 250 Euro (Kleinbetragsrechnungen)
  • Bestimmte steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8–29 UStG

Vorsteuerabzug:

Bei falscher Rechnungsform (z.B. Papierrechnung statt E-Rechnung) ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich gefährdet. Es gibt jedoch Möglichkeiten zur Korrektur und Kulanzregelungen.

Aufbewahrung:

E-Rechnungen müssen in ihrer ursprünglichen digitalen Form aufbewahrt werden. Eine reine Papieraufbewahrung ist nicht ausreichend.

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Was bedeutet das für Ihre Organisation?

  1. Prüfen Sie, ob und wie Sie von der E-Rechnungspflicht betroffen sind.
  2. Bereiten Sie sich technisch auf den Empfang von E-Rechnungen vor.
  3. Informieren Sie sich über geeignete Softwarelösungen für die Erstellung und Verarbeitung von E-Rechnungen.
  4. Beachten Sie die Übergangsfristen, besonders wenn Ihre Organisation unter die Kleinunternehmerregelung fällt.
  5. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit E-Rechnungen.

Die E-Rechnung kommt – nutzen Sie die Zeit bis 2025, um sich optimal vorzubereiten. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weiterlesen:
E-Rechnung ab 2025 – auch für NPOs!

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Porträt vom Autor

Anna Danner

Anna Danner ist Steuerberaterin und seit April 2024 Teil des Teams bei WINHELLER in Frankfurt am Main. Sie widmet sich vor allem der steuerrechtlichen Beratung von Stiftungen und Nonprofit-Organisationen.

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