Kaum ein großes Unternehmen beschäftigt sich heutzutage nicht mit der Blockchaintechnologie. Ob für Lieferketten oder Finanztransaktionen – das Potential der Blockchain ist für viele Geschäftsmodelle riesig. Auch der Banken- und Finanzsektor beschäftigt sich vermehrt mit der Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologie.
Distributed-Ledger-Technologie am deutschen Aktienmarkt
Am 3. Dezember 2019 wurde die erste Live-Transaktion auf dem Eurex Repo F7-Handelssystem durchgeführt, eine blockchainbasierte Lösung für den Wertpapierleihemarkt. An den Transaktionen beteiligt waren die Commerzbank, Credit Suisse und UBS. Die positive Resonanz am Markt bestätigt, dass die Blockchaintechnologie stetig in diesen Sektor einziehen wird.
Banken integrieren Blockchaintechnologie
Neben dem Aktienmarkt beschäftigen sich auch die Banken selbst immer intensiver mit der Blockchain. So plant nun auch die Bank of Canada neben über 50 weiteren Zentralbanken eine eigene Digitalwährung mit der die Notenbank ihr Geldmonopol wahren soll, sollten staatliche Währungen gegenüber Kryptowährungen an Wert verlieren.
Trotz des großen Interesses an Bitcoin und Blockchain zeigen sich die Banken in Deutschland und Europa hinsichtlich der Verwahrung und Verwaltung von Kryptowährungen noch zögerlich. Durch die kürzliche Gesetzesänderung wird es ihnen aber vereinfacht, neben dem herkömmlichen Bankgeschäft zudem die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten anzubieten. Denn aufgrund der neu ins Kreditwesengesetz aufgenommenen Tatbestände und der inzwischen gefestigten Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hierzu ist es möglich, entsprechende Geschäfte auf eine feste regulatorische Basis zu stellen.
Haftungsfragen zu Kryptowerten noch ungeklärt
Daneben sind allerdings zivilrechtliche Besonderheiten zu beachten, die mit der Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten einhergehen. So ist die Rechtsqualität von Kryptowährungen als Sachen oder als Rechte noch längst nicht geklärt. Kommt es zu Problemen in der Übertragung von Kryptowährungen (z.B. aufgrund eines Netzwerkfehlers) ist es noch unklar, wer genau hierfür haftet.
Bilanzierung von Kryptowerten: WINHELLER berät
Zudem stellt sich bei gewerblichen Geschäften mit Kryptowährungen stets die Frage nach deren korrekter Bilanzierung. Die üblichen Buchhaltungsprogramme kennen in der Regel ausschließlich staatliche Währungen. Kryptowährungen können daher nicht als Fremdwährungen bilanziert, sondern müssen gesondert dargestellt werden. Hier bietet eine auf Kryptowährungen spezialisierte Steuerkanzlei wie WINHELLER passgenaue Lösungen an.
Nach einer rechtlichen Beratung stellen diese rechtlichen Besonderheiten dann auch kein Hindernis für den Einzug in das lukrative Geschäft mit Kryptowährungen dar. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei gerne.
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