Thailand ist ein sehr beliebtes Urlaubsland für Deutsche. Aber auch für Auswanderer kann das Land des Lächelns attraktiv sein.
Steuerliche Neuerungen in Thailand
Die thailändischen Einkommensteuersätze sind zwar nicht besonders niedrig, können also nicht mit den Sätzen in klassischen Steueroasen (wie z.B. Dubai) mithalten. Die Sätze liegen zwischen 0 und 35 Prozent, wobei bereits bei einem jährlichen Einkommen von über 5 Mio. Baht (aktuell ca. 127.000 Euro) der höchste Steuersatz von 35 Prozent einschlägig ist.
Für Auswanderer nach Thailand ist traditionell aber ein anderer Punkt besonders attraktiv gewesen: Thailand besteuert nämlich diejenigen Einkünfte, die im Ausland erwirtschaftet werden, dann nicht, wenn sie nicht nach Thailand fließen. Und vor dem 01.01.2024 wurden diese Einkünfte in Thailand auch nur dann der Besteuerung unterworfen, wenn sie in demselben Steuerjahr nach Thailand transferiert wurden, in dem sie im Ausland erwirtschaftet oder erzielt wurden. Durch eine einfache zeitliche Verschiebung des Transfers nach Thailand ließ sich eine Besteuerung in Thailand daher sehr einfach vermeiden.
Seit Anfang 2024: Besteuerung ausländischer Einkünfte in Thailand
So einfach ist es seit Anfang 2024 nicht mehr. Mit der Verordnung des thailändischen Finanzministeriums Nr. 161/2566 vom 15.09.2023 unterliegen nun sämtliche ausländischen Einkünfte, die nach Thailand verbracht werden, der thailändischen Einkommensteuer – unabhängig davon, ob diese Einkünfte im selben Kalenderjahr, in dem sie erzielt wurden, nach Thailand transferiert werden oder nicht.
Und tatsächlich ist auch davon auszugehen, dass die thailändischen Steuerbehörden nun deutlich intensiver „hinschauen“. Die Behörden können z.B. Einkommenserklärungen und Bankkontoauszüge ausländischer Expatriates, die bei den Einwanderungsbehörden im Zusammenhang mit Visaverlängerungen oder -erneuerungen eingereicht werden, gegenprüfen, um Unregelmäßigkeiten aufzudecken.
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Thailand: Möglichkeiten zur Steueroptimierung für Auslandseinkünfte
Für Auswanderer nach Thailand bedeutet das, dass sie sorgfältig klären sollten, welche Einkünfte sie nach Thailand überweisen. Für Gehaltszahlungen, die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Thailand/Deutschland nur in Thailand zu versteuern sind, könnte eine Überweisung angesichts der geringeren Steuersätze (s.o.) z.B. sinnvoll sein.
Im Übrigen wird es regelmäßig ratsam sein, dafür zu sorgen, dass die Einkünfte in Deutschland einer moderaten Besteuerung unterliegen (z.B. in einer vermögensverwaltenden GmbH oder einer Familienstiftung) und dann lediglich bei Bedarf Ausschüttungen (Gewinnausschüttungen oder Ausschüttungen aus der Stiftung) nach Thailand erfolgen. Solche Ausschüttungen unterliegen in Deutschland in der Regel einer Quellenbesteuerung von 25 Prozent, werden durch das DBA mit Thailand allerdings auf durchaus attraktive 15 bis 20 Prozent herabgesetzt. In Thailand erfolgt dann nach dem DBA keine weitere Besteuerung.
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