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Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

Seit einigen Wochen ist dieses Thema immer mehr in die Öffentlichkeit gerückt: Viele Bausparkassen kündigen hochverzinsliche Verträge mit Altkunden. Inzwischen steht fest: die Kündigungswelle nimmt Fahrt auf. Immer mehr Altverträge werden durch die Bausparkassen gekündigt. Gegen die Kündigung eines Bausparvertrags kann man sich mit einem Anwalt wehren!

Das Prinzip Bausparen wird durch die Niedrigzinswelten auf den Kopf gestellt

Viele Kunden schlossen einen Bausparvertrag ab, um ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Ihnen wurde für die Zeit nach erfolgreichem Abschluss der Startphase des Bausparvertrags ein Bauspardarlehen in Aussicht gestellt. Die Bausparverträge garantierten dabei den Kunden sehr hohe Zinsen auf ihr Sparguthaben. Teilweise konnten sich Bausparer über Einlagezinsen von 3 bis 5 Prozent freuen. Deswegen entschieden sich viele Bausparer in den heutigen Zeiten der Niedrigzinswelten dazu, die Bausparverträge weiter zu führen, und sich das Bauspardarlehen nicht auszahlen zu lassen. Nirgendwo anders hätten sie sich über so hohe Zinsen freuen können.

Schon über 120.000 Bausparern gekündigt

Da die Banken wegen der vertraglich zugesicherten Zinsen und den derzeit schlechten eigenen Anlagemöglichkeiten extreme Verluste zu befürchten haben, gehen diese vermehrt dazu über, die Altverträge zu kündigen.

Über 22.000 Kunden der Landesbausparkasse Baden-Württemberg haben bereits entsprechende Schreiben erhalten. An Kunden der öffentlich-rechtlichen Sparkassen-Gruppen wurden mittlerweile ungefähr 80.000 Kündigungsschreiben geschickt. Auch andere Banken haben bereits ihre Kunden angeschrieben, und es werden noch mehr Kündigungsschreiben erwartet. Dabei bekommen die Bausparkassen durchaus Rückendeckung von der deutschen Finanzaufsicht.

Bausparkunden können sich wehren

Aktuell werden verstärkt die Bausparverträge gekündigt, die seit mehr als 10 Jahren zuteilungsreif sind und für die noch kein Darlehen abgerufen worden ist. Ob das zulässig ist, ist umstritten; die Bausparkassen berufen sich dabei häufig auf eine Kündigungsmöglichkeit für Darlehensnehmer bei Darlehensverträgen mit langer Zinsbindung. Ob die Voraussetzungen dafür auf Seiten der Bausparkassen gegeben sind, ist höchst fraglich. Betroffenen Kunden ist deswegen zu raten, die Kündigung ordentlich zu prüfen und ggf. dagegen vorzugehen und Widerspruch einzulegen. Unterstützung dafür bietet die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt.

Hilfe bei Kündigung des Bausparvertrags

Ihr Bausparvertrag ist Ihnen gekündigt worden? WINHELLER vertritt bundesweit geschädigte Verbraucher. Heute noch Kontakt aufnehmen!

Dr. Annette Wagemann

Dr. Annette Wagemann ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und berät Unternehmen und deren Manager umfassend zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Bei WINHELLER ist sie auf die rechtliche Strukturierung von Geschäftsmodellen, Corporate Governance und Compliance spezialisiert.

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