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Kryptogeschäftsmodelle: Kryptoautomaten nicht ohne Lizenz

Kryptogeschäftsmodelle: Kryptoautomaten nicht ohne Lizenz

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in einer aktuellen Pressemitteilung erneut auf die strengen regulatorischen Anforderungen für Betreiber von Kryptogeschäftsmodellen in Deutschland hingewiesen. Besonders im Fokus stehen hierbei Dienstleistungen wie der Handel, die Verwahrung und die Beratung im Zusammenhang mit Kryptowährungen.

Ein spezifischer Bereich sind zudem sind Kryptogeldautomaten bzw. Crypto ATMs, die es Nutzern ermöglichen, Kryptowährungen direkt gegen Bargeld zu kaufen oder zu verkaufen. Die BaFin hat in vielen deutschen Großstädten kürzlich eine Vielzahl an illegal aufgestellten Kryptoautomaten sichergestellt.

Die Behörde macht deutlich, dass für den Betrieb solcher Automaten ebenfalls entsprechende Lizenzen erforderlich sind. Betreiber, die diese gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten, riskieren erhebliche Sanktionen, die von hohen Bußgeldern bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen reichen können.

WINHELLER unterstützt beim Lizenzverfahren

Für Unternehmen, die in diesem schnell wachsenden und komplexen Markt tätig sind, ist es daher unerlässlich, sich rechtlich abzusichern und alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Als spezialisierte Kanzlei für Kryptogeschäftsmodelle stehen wir Ihnen mit unserer umfassenden Expertise zur Seite.

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der notwendigen Lizenzen bei BaFin und Bundesbank, einschließlich der für Kryptogeldautomaten, und helfen Ihnen dabei, Ihr Geschäftsmodell rechtskonform und sicher zu gestalten. Wir sorgen dafür, dass Sie den rechtlichen Anforderungen gerecht werden und Ihr Kryptogeschäft erfolgreich betreiben können. Kommen Sie gern mit Ihren Fragen auf uns zu!

WINHELLER unterstützt bei Verfahren der Finanzaufsichtsbehörden

Sie wurden von der Deutschen Bundesbank oder der BaFin kontaktiert, weil Sie ihr Vorhaben gestartet haben, ohne sich vorab beraten zu lassen?

Wir unterstützen Sie gern, erarbeiten mit Ihnen einen Lösungsweg und übernehmen die Kommunikation mit den Finanzbehörden für Sie. Übersenden Sie uns gern Ihre Fragen sowie die bisherige Korrespondenz mit den Finanzbehörden.

Weiterlesen:
MiCAR: Neue Regeln für Krypto-Emittenten seit 30.06.2024
Verfolgung illegaler Geschäfte durch die BaFin

Dr. Annette Wagemann

Dr. Annette Wagemann ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und berät Unternehmen und deren Manager umfassend zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Bei WINHELLER ist sie auf die rechtliche Strukturierung von Geschäftsmodellen, Corporate Governance und Compliance spezialisiert.

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