Während die EU-Kommission zum 1. Januar nächsten Jahres Anbieter von Börsen und Wallets für Kryptowährungen unter die 4. Geldwäscherichtlinie fassen möchte, erhöht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gleichzeitig die Anforderungen an das sogenannte VideoIdent-Verfahren.
VideoIdent nur noch für Kreditinstitute
VideoIdent hat sich gerade im Bereich der Onlinedienstleistungen in den letzten Jahren durchgesetzt. Statt sich persönlich vorstellen zu müssen, kann ein Kunde sich per VideoIdent bequem von zu Hause aus legitimieren, so lange er ein internetfähiges Gerät mit Kamera besitzt. Über einen Videochat prüft dann ein qualifizierter Mitarbeiter die Identität des Kunden und die Echtheit des Personaldokuments. Im Gegensatz zum herkömmlichen PostIdent-Verfahren ist dies schneller, günstiger und auch für Anbieter außerhalb Deutschlands praktikabel.
Mit einem aktuellen Rundschreiben legt die BaFin jedoch fest, dass VideoIdent ab nächstem Jahr nur noch von Kreditinstituten durchgeführt werden darf. Dies ist besonders für FinTechs misslich, die auf das neue Verfahren gesetzt haben, um ihre Kunden gemäß des Geldwäschegesetzes zu identifizieren.
BaFin fordert zusätzliche Prüfungsschritte
Aber auch Kreditinstitute müssen zukünftig zwei weitere Anforderungen beim VideoIdent beachten. So muss der Kunde bei einer Kontoeröffnung, zum Abschluss der Identifizierung, Geld von einem, auf seinen Namen lautendem Konto aus der EU, auf das neue Konto überweisen. Das erste eigene Konto in der EU kann somit, zumindest in Deutschland, nicht mithilfe von VideoIdent eröffnet werden.
Und auch nachdem die Identifizierung als solche erfolgt ist, trifft das Kreditinstitut eine „Nachsorgepflicht“. Nunmehr muss es die Identität des Kunden mithilfe öffentlich zugänglicher Dokumente erneut überprüfen. Die BaFin spricht hier insbesondere von Dokumenten aus dem Internet und in sozialen Netzwerken. Letzteres könnte zu einer drastischen Zunahme von Facebook-Freundschaften zwischen Banken und ihren Kunden führen.
Die BaFin hat in ihrem Rundschreiben zahlreiche neue Hürden für eine erfolgreiche Videoidentifizierung aufgestellt. Wie Sie zukünftig ein gesetzeskonformes VideoIdent-Verfahren durchführen können und was sie als Nicht-Kreditinstitut tun können, erklären Ihnen unsere auf Bankaufsichtsrecht spezialisierten Anwälte gerne in einem persönlichen Gespräch. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
UPDATE:
In einer Mitteilung vom 19.10.2016 hat die BaFin erklärt, dass sie an einem neuen VideoIdent-Standard arbeitet, der adäquate und praxistaugliche Sicherheitsanforderungen enthält. Dieser soll zu Beginn des Jahres 2017 veröffentlicht werden und im zweiten Quartal 2017 in Kraft treten. Bis dahin werden auch die in diesem Beitrag aufgezeigten erhöhten Anforderungen an das VideoIdentverfahren ausgesetzt. Wir halten Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden und werden Sie auch nach Verabschiedung des neuen Standards bei der rechtssicheren Implementierung beraten.
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