Ausländische Nonprofits im Zuwendungsempfängerregister

Vier ehrenamtliche Helfer mit Smartphones in den Händen

Damit deutsche Spender steuerrechtliche Vorteile für ihre Spenden erhalten, benötigen sie eine Zuwendungsbestätigung von der Empfängerorganisation.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) stellt verbindliche Musterformulare für solche Zuwendungsbestätigungen zur Verfügung. Nicht jede Organisation darf jedoch die Vorlagen des BMF verwenden und ausfüllen. Die Zuwendungsbestätigung darf nur durch von der deutschen Finanzverwaltung als gemeinnützig anerkannte Empfängerorganisationen ausgestellt werden.

Ausländische NPOs müssen ins Zuwendungsempfängerregister

Ausländische Organisationen dürfen seit dem 01.01.2025 nur noch die Zuwendungsbestätigungen erstellen, wenn sie im deutschen Zuwendungsempfängerregister erfasst sind.

Die Möglichkeit zur Eintragung in das Zuwendungsempfängerregister besteht seit dem 30.01.2024. Deutsche gemeinnützige Organisationen werden automatisch im Register aufgenommen.

Ausländische Organisationen müssen einen Antrag auf Eintragung stellen. Jedoch besteht die Möglichkeit nur für europäische Gesellschaften. Gesellschaften aus Drittstaaten haben keine Chance auf Eintragung in das Register und können somit künftig auch keine Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) ausstellen. Laut einer Abteilungsdirektorin im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ging bisher erst eine geringe Anzahl von Anträgen ausländischer Organisationen ein.

Möchten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.

Auffällig war, dass bis Ende Mai im Zuwendungsempfängerregister ausschließlich Organisation mit Sitz in Deutschland gesucht werden konnten. Seit Anfang Juni bestehen nun grundsätzlich die technischen Voraussetzungen, Gesellschaften in anderen Mitgliedstaaten der EU zu suchen.

Seit dem 06.06.2025 findet man nun auch die ersten ausländischen Gesellschaften im Register.

WINHELLER begleitet ausländische NPOs ins Zuwendungsempfängerregister

Die Kanzlei WINHELLER hat die erste ausländische Gesellschaften auf ihrem Weg zur Eintragung in das deutsche Zuwendungsempfängerregister begleitet. Dabei haben wir neben der Antragserstellung auch bei einer nötigen Satzungsänderung unterstützt. Die besondere Herausforderung bestand darin, die Vorschriften des Sitzstaates und die deutschen gesetzlichen Anforderungen in einer einheitlichen Satzung zu vereinen.

Anforderungen zur Eintragung ins deutsche Zuwendungsempfängerregister

Die Anforderungen an ausländische Organisationen zur Eintragung in das deutsche Zuwendungsempfängerregister sind relativ hoch und orientieren sich stark an den Voraussetzungen, die deutsche Gesellschaften zur Erlangung des Gemeinnützigkeitsstatus erfüllen müssen. Gerne sind wir Ihnen bei der Durchsicht Ihrer Satzung sowie der Erstellung des Antrags behilflich und begleiten Sie bei Ihrem Prozess zur Eintragung in das Zuwendungsempfängerregister. Sollten die lokalen (ausländischen) gesetzlichen Regelungen im Wohnsitzstaat nicht vereinbar mit den deutschen Anforderungen sein, sind wir gerne auch behilflich bei der Implementierung einer alternativen Struktur, damit sie auch weiterhin von deutschen Spenden ohne Nachteile profitieren können! Kommen Sie gern mit Ihren Fragen auf uns zu!

Weiterlesen:
Spendenakquise in Deutschland: Zuwendungsempfängerregister bietet neue Möglichkeiten für ausländische NPOs
Anerkennung der Gemeinnützigkeit: Voraussetzungen, Möglichkeiten, Kosten

Diesen Artikel teilen
Porträt vom Autor

Anna Danner

Anna Danner ist Steuerberaterin und seit April 2024 Teil des Teams bei WINHELLER in Frankfurt am Main. Sie widmet sich vor allem der steuerrechtlichen Beratung von Stiftungen und Nonprofit-Organisationen.

Beiträge - Profil

Stellenausschreibungen Blog

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80