Am 16. Dezember 2014 hat die EU-Kommission ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2015 vorgelegt. Nur drei – wenn auch große Themenfelder – behält Kommissionspräsident Jean Claude Juncker in der Arbeitsplanung: die Migrationspolitik, den digitalen Binnenmarkt und das Investitionsprogramm. Das bereits 2012 angekurbelte Vorhaben, der Europäischen Stiftung eine Rechtsform zu geben, ist bedauerlicherweise gestrichen worden.
Stiftungen grenzüberschreitend tätig
Dabei wäre eine Rechtsform für die Europäische Stiftung ein wichtiger Schritt gewesen, damit gemeinnützige Stiftungen ungehindert grenzüberschreitend tätig werden können. Doch ein Problem sind nach wie vor die unterschiedlichen Stiftungsregelungen in jedem Mitgliedsstaat. Gemeinnützige Ziele quer durch die EU zu verfolgen, begegnet damit weiterhin zahlreichen Schwierigkeiten, insbesondere mit Blick auf den grenzüberschreitenden Spendenabzug.
Umwandlung in Europäische Stiftung
Dabei war man schon so weit gekommen: Im Jahr 2012 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag zu einer Rechtsform für eine Europäische Stiftung gemacht. Die Europäische Stiftung wurde als Parallelstruktur zu den Stiftungen der einzelnen Mitgliedsstaaten konzipiert. Ganz und gar freiwillig sollten sich die nationalen Stiftungen in Europäische Stiftungen umwandeln können, sofern sie ihre Gemeinnützigkeit, ihre grenzüberschreitende Tätigkeit sowie 25.000 Euro Stiftungskapital hätten vorweisen können. Mit der Registrierung in einem EU-Mitgliedsstaat hätte sie Rechtspersönlichkeit erlangen sollen und steuerlich genauso behandelt werden sollen, wie die nationalen Stiftungen im jeweiligen Land. Dabei wurde erstmals definiert, was nach europarechtlichem Verständnis als gemeinnützig gelten sollte. Diese Ideen sind nun zunächst einmal vom Tisch.
Das Arbeitsprogramm der Kommission für das Jahr 2015 ist abrufbar unter: http://ec.europa.eu/index_de.htm
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