Während sich immer mehr Länder in Europa zur Umsatzbesteuerung von Bitcointransaktionen positionieren, schwebt vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) immer noch das von David Hedqvist, Betreiber von Bitcoin.se, angestoßene Verfahren zur verbindlichen Auslegung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Am 17. Juni fand hier die mündliche Anhörung statt, bei der alle beteiligten Parteien 15 Minuten Zeit hatten, um ihre Rechtsansicht zu präsentieren. Neben Hedqvist selbst traten vor dem Gerichtshof die Europäische Kommission, Schweden und Deutschland auf.
Deutschland weiterhin für Besteuerung von Bitcoins
Nach Angaben von David Hedqvist verteidigten die Vertreter der Bundesrepublik ihre Position, dass Käufe und Verkäufe von Bitcoin nicht von der Mehrwertsteuer befreit werden dürfen, ohne dabei jedoch auf näher auf den Begriff der „anderen Handelspapiere“ in Art. 135 Abs. 1 Buchstabe d einzugehen. Die EU-Kommission setzte sich hingegen, basierend auf der Natur von Bitcoin als Zahlungsmittel, für eine Mehrwertsteuerfreiheit ein. Für Nutzer von Bitcoin bleibt zu hoffen, dass sich der EuGH der Position der Kommission anschließt. Ansonsten steht zu befürchten, dass die Nutzung von Bitcoin innerhalb der Europäischen Union aus steuerlichen Gründen unmöglich wird.
Am 16. Juli erfolgt die Stellungnahme des Generalanwalts. Diese ist von besonderer Bedeutung, da sich der EuGH meistens dessen Meinung anschließt. Wir halten Sie über das weitere Verfahren hier im Blog auf dem Laufenden.
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