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Aktienprospekte: Schneller emittieren dank verkürzter Abläufe

Aktienprospekte: Schneller emittieren dank verkürzter Abläufe

Die Finanzaufsicht BaFin bietet Emittenten an, bei Aktienprospektverfahren verkürzte Verfahrensabläufe mit einer Verfahrensdauer zwischen sechs und acht Wochen anstelle von bisher zehn bis zwölf Wochen zu nutzen, und hat die Anforderungen hierfür auf ihrer Website veröffentlicht: Prospekterstellung und Billigungsverfahren.

Um das Verfahren erfolgreich zu verkürzen, sind einige Schritte zwingend erforderlich:

  • Der Emittent und sein rechtlicher Vertreter müssen sich mit der BaFin vorbesprechen, einen realistischen Zeitplan abstimmen und einhalten.
  • Die Ersteinreichung des Prospekts muss zudem vollständig sein.
  • Ebenso relevant ist, dass der Emittent das Prospektverfahren zuverlässig durchführt und die Anhörungspunkte während des laufenden Verfahrens anforderungsgemäß umsetzt.

Was WINHELLER für Sie tun kann

Unser spezialisiertes Team aus Anwälten und Beratern berät Sie gerne und unterstützt Sie bei ihrem Prospektverfahren. Kommen Sie gern mit Ihren Fragen auf uns zu!

Weiterlesen:
BaFin-Anordnung: Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation

Dr. Annette Wagemann

Dr. Annette Wagemann ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und berät Unternehmen und deren Manager umfassend zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Bei WINHELLER ist sie auf die rechtliche Strukturierung von Geschäftsmodellen, Corporate Governance und Compliance spezialisiert.

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