Die Finanzaufsicht BaFin bietet Emittenten an, bei Aktienprospektverfahren verkürzte Verfahrensabläufe mit einer Verfahrensdauer zwischen sechs und acht Wochen anstelle von bisher zehn bis zwölf Wochen zu nutzen, und hat die Anforderungen hierfür auf ihrer Website veröffentlicht: Prospekterstellung und Billigungsverfahren.
Um das Verfahren erfolgreich zu verkürzen, sind einige Schritte zwingend erforderlich:
- Der Emittent und sein rechtlicher Vertreter müssen sich mit der BaFin vorbesprechen, einen realistischen Zeitplan abstimmen und einhalten.
- Die Ersteinreichung des Prospekts muss zudem vollständig sein.
- Ebenso relevant ist, dass der Emittent das Prospektverfahren zuverlässig durchführt und die Anhörungspunkte während des laufenden Verfahrens anforderungsgemäß umsetzt.
Was WINHELLER für Sie tun kann
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