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Zwangsvollstreckung von Kryptowährungen

Beratung für Unternehmen und Investoren zu Kryptowerten

Zwangsvollstreckungen von Kryptowährungen

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether oder Polygon haben den großen Vorteil, dass sie zugriffssicher sind. Sie liegen elektronisch gespeichert auf der jeweiligen Blockchain. Nur wer das Passwort zur Wallet kennt, kann auf die Kryptowährungen zugreifen. Bei ausreichend gesicherter Verwahrung des Passworts sind Kryptowährungen damit vor

  • Einbruch,
  • Diebstahl aber auch
  • staatlichem Zugriff

geschützt.

Gleichzeitig birgt diese hohe Zugriffssicherheit auch das Risiko, dass sich Inhaber/-innen von Kryptowährungen rechtswidrig verhalten. Sie könnten geneigt sein, der Verpflichtung, einem Käufer/einer Käuferin Kryptowährungen zu übertragen, nicht nachzukommen. Hat der Käufer/die Käuferin den Kaufpreis bereits gezahlt, droht die Gefahr, auf dem Verlust sitzen zu bleiben. Wie können staatliche Gerichte Betroffenen in dieser Situation nun helfen?

Zwangsgeld, Zwangshaft oder Ersatzvornahme bei Kryptowährungen

Eine Möglichkeit ist die Anordnung von Zwangsgeld oder Zwangshaft. Das hat den Nachteil für den Käufer, dass der Verkäufer diese Zwangsmaßnahmen einfach aussitzen kann. Der Käufer hat hinterher keinen einzigen Bitcoin oder Ether mehr.

Geschickter erscheint daher die Anordnung der Ersatzvornahme. Hier kann der Käufer ganz einfach selbst die geschuldeten Kryptowerte am Markt kaufen. Dafür kann er einen Kostenvorschuss beim Verkäufer verlangen. Da dieser auf Euro lautet, kann er ganz einfach, z.B. durch Kontopfändung, durch den Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. Der weitere Vorteil ist, dass damit das Kostenrisiko für eine Preissteigerung während des Verfahrens auf den Verkäufer übergeht.

OLG Düsseldorf bestätigt Ersatzvornahme

Dieses Vorgehen hat nunmehr in einer wegweisenden Entscheidung das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Beschl. v. 19.1.2021 – 7 W 44/20) für korrekt befunden. Aber: Es kommt auf die genaue Formulierung der Klage an. Wird diese zu spezifisch formuliert, ist eine Ersatzvornahme nicht mehr möglich. Betroffene Unternehmen und Investoren sollten daher bei aufkommenden Rechtsstreitigkeiten mit Kryptobezug dringend einen Anwalt hinzuziehen.

Gerne helfen wir Ihnen, sich in einem Rechtsstreit bezüglich der Übertragung von Kryptowährungen durchzusetzen. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com), telefonisch (069 / 76 75 77 80) oder über unser Kontaktformular. Zögern Sie nicht, mit Ihren Fragen auf uns zuzukommen.

Weiterlesen:
Klage gegen Kryptobesteuerung: Das müssen Sie wissen

Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

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