Eine gesetzgeberische Lösung des Dauerbrenners der politischen Betätigung durch gemeinnützige Organisationen wird es zunächst nicht geben. Während Attac und die Finanzbehörden noch auf den Ausgang der Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH warten, hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zwar einen Beschlussantrag im Bundestag eingereicht, um eine „Anpassung und Modernisierung“ des Gemeinnützigkeitsrechts zu erwirken. Mit den Stimmen der Großen Koalition wurde der Antrag aber abgelehnt. Je nachdem, wie das Verfahren vor dem BFH ausgeht, ist damit zu rechnen, dass sich der neue Bundestag in der nächsten Legislaturperiode erneut des Themas annimmt.
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Tags: politische Betätigung