Kein grünes Licht für (zu intensive) politische Betätigungen durch NPOs

Eine gesetzgeberische Lösung des Dauerbrenners der politischen Betätigung durch gemeinnützige Organisationen wird es zunächst nicht geben. Während Attac und die Finanzbehörden noch auf den Ausgang der Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH warten, hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zwar einen Beschlussantrag im Bundestag eingereicht, um eine „Anpassung und Modernisierung“ des Gemeinnützigkeitsrechts zu erwirken. Mit den Stimmen der Großen Koalition wurde der Antrag aber abgelehnt. Je nachdem, wie das Verfahren vor dem BFH ausgeht, ist damit zu rechnen, dass sich der neue Bundestag in der nächsten Legislaturperiode erneut des Themas annimmt.

Weiterlesen:
Jetzt entscheidet der Bundesfinanzhof über Attac
Umfassende rechtliche und steuerrechtliche Beratung für Ihre gemeinnützige Organisation

Diesen Artikel teilen
Porträt vom Autor

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

>> Zum Profil

Stellenausschreibungen Blog

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80