DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Sponsoring gemeinnütziger Projekte und Werbung

In zwei auch den gemeinnützigen Sektor betreffenden Entscheidungen stellt der BGH klar, dass die Koppelung des Produktabsatzes mit der Förderung sozialer, sportlicher, kultureller oder ökologische Belange (Sponsoring) grundsätzlich keinen unlauteren Wettbewerb im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG darstellt. Eine Koppelung von Sponsoring und der Bewerbung einer Sache ist daher regelmäßig möglich, ohne dass zwischen Sponsoring und Produktwerbung ein sachlicher Zusammenhang bestehen muss.

Dem BGH zufolge sei das werbende Unternehmen bei einer solchen Koppelung mit einem Sponsoring außerdem nicht grundsätzlich zur detailgenauen Aufklärung über die Verwendung der durch das Sponsoring zugewendeten Mittel verpflichtet.

Ein Verstoß gegen § 5 UWG liege jedoch vor, wenn die Sponsoringleistungen hinter dem zurückblieben, was in der Werbung versprochen werde. Zudem sei zu beachten, dass in Fällen, in denen eine nach Art und Umfang bestimmte Leistung versprochen wird, aufklärende Hinweise erforderlich sein können, um wettbewerbsrechtlich relevante Fehlvorstellungen der Verbraucher zu vermeiden.

Hinweis: Die Entscheidungen zeigen, dass sich das Sponsoring gemeinnütziger Organisationen vom Sponsor werbewirksam kommunizieren lässt. Gemeinnützige Einrichtungen sollten wissen, wie Produktwerbung mit Sponsoringaussagen verknüpft werden kann, damit sie ihre potentiellen Sponsoren in der Akquise entsprechend darauf hinweisen können.

BGH, Urteil v. 26.10.2006, Az. I ZR 33/04
BGH, Urteil v. 26.10.2006, Az. I ZR 97/04

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *