Reisen ist seit Jahrzehnten der Deutschen liebstes Hobby.
Aber ist auch das Zollrecht der Deutschen liebstes Hobby?
Begriffe wie Zollkodex gehören nach wie vor zum Wortschatz der wenigsten Reisenden. Zollrechtliche Fragestellungen werden durch Informationsbroschüren an Bord der Fluggesellschaften und durch das sichere Gefühl vieler Reisender gelöst.
Wenn es dann zu Zollkontrollen im „Grünen Ausgangsbereich“ an den Flughäfen kommt, sind viele Passagiere erstaunt, welche Spitzfindigkeiten dieses Rechtsgebiet zu bieten hat.
Dabei können viele Fallstricke im Vorfeld bereits vermieden werden. Selbst vermeintlich einfache Sachverhalte werden bei Zollkontrollen von den Beamten zum Anlass genommen „genau hinzuschauen“, was regelmäßig geeignet ist, die Betroffenen in Erstaunen zu versetzen.
Undurchsichtige Vorschriften
Begriffe wie Transaktionswert, Zeitwert, Arbeitsmittel und Rückware lassen viele Urlauber verzweifeln, sehnen sie sich doch gerade nur noch danach, „nach Hause zu kommen“.
Wenn dann auch noch eine Beschlagnahme droht und die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens durch die Zollbeamten bekanntgegeben wird, ist es mit den Urlaubsträumen vollends vorbei. Aufgrund der Konsequenzen aus solchen Verfahren stellen sich dann mitunter sogar existentielle Fragen, seien diese wirtschaftlicher oder beruflicher Natur.
Hinzu kommt, dass manche Reisende betrügerischen Versprechungen im Reiseland zum Opfer fallen. Unlängst wurden steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen rund 20.000 Urlauber eingeleitet. Diese hatten Schmuck und Goldwaren aus der Türkei oder Abu Dhabi nach Deutschland eingeführt, ohne diese einer zollamtlichen Abfertigung zuzuführen.
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