DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Was ist eine Anlassspende?

In einem früheren Blogbeitrag hatten wir erklärt, was eine Spende im steuerlichen Sinn ist. Im Rahmen des Fundraisings, also der Spendeneinwerbung durch NPOs, haben sich verschiedene „Arten“ von Spenden entwickelt, um so auf besondere Motivationslagen beim Spender einzugehen. Die steuerliche Abzugsfähigkeit allein reicht nämlich schon lange nicht mehr aus, um Spender zum Geben zu veranlassen.

Spenden statt Geschenke und Blumen

Eine beliebte Spendenart ist die sog. Anlassspende. Hierbei wird zu einem besonderen persönlichen Anlass, etwa ein Geburtstag oder auch ein Trauerfall, statt um Geschenke und Blumen um Spenden an eine gemeinnützige Einrichtung gebeten. Auf der Einladung bzw. Traueranzeige sind dann entweder direkt das Konto der Organisation und ein festgelegtes Stichwort genannt, damit die Gäste selbst spenden können. Alternativ können die Gelder aber auch durch den Gastgeber gesammelt werden, etwa auf einem eigenen Konto oder vor Ort in einer Spendenbox. Viele NPOs unterstützen bei der Vorbereitung einer Anlassspende und stellen Sammelboxen und Informationsmaterial zur Verfügung.

Wer erhält die Zuwendungsbestätigung?

Bei Anlassspenden stellt sich für die bedachten Organisationen häufig die Frage, wem sie eine Zuwendungsbestätigung ausstellen dürfen. Eine Zuwendungsbescheinigung kann immer nur derjenige erhalten, der freiwillig etwas aus seinem eigenen Vermögen abgibt. Erfolgen die Spenden direkt durch die Gäste an die Organisation, können diese unproblematisch eine Bescheinigung erhalten. Gleiches gilt, wenn der Gastgeber bei der Sammlung jede Spende einzeln verzeichnet und diese gemeinsam mit einer Liste der Namen und Adressen der Spender an die Einrichtung weiterleitet. Problematisch ist die Variante, bei der eine (anonyme) Spendenbox aufgestellt wird und der Gesamtbetrag durch den Initiator weitergereicht wird. Die eigentlichen Spender sind dann nicht bekannt, der Gastgeber hingegen bringt kein eigenes Vermögensopfer. Immerhin stammt das Geld von den Gästen mit der Maßgabe, dass es einer gemeinnützigen Organisation zugutekommt.

Vorherige Klärung sinnvoll

Um Enttäuschungen über das Ausbleiben von Spendenbescheinigungen im Nachhinein zu vermeiden, sollten sich Initiatoren vorab mit der begünstigten NPO in Verbindung setzen. Es bietet sich an, dass Gäste unter Verwendung eines geeigneten Stichwortes (z.B. „Geburtstag Max Mustermann“) direkt auf das Konto der Organisation spenden. Diese kann dem Gastgeber im Nachhinein den Gesamtbetrag der gesammelten Spenden mitteilen und den einzelnen Spendern Spendenbescheinigungen zukommen lassen.

Weiterlesen:
Professionelle Beratung im Spendenrecht

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Eine Antwort zu "Was ist eine Anlassspende?"

  1. Kerstin sagt:

    Vielen Dank für Ihre ausführliche Information. Als Rechnerin eines kleinen Vereines habe ich mir genau diese Frage gestellt.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
VSN Insider – Vermögen | Stiftung | Nachfolge (6x jährlich)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *