Aktuell stellen wir vermehrt fest, dass in Deutschland viele Unternehmen für ihre Waren und Dienstleistungen Vorschusszahlungen fordern. Unternehmer gehen oft in eine hohe finanzielle Vorleistung (Arbeitszeit, Material usw.). Deshalb nutzen sie die Möglichkeiten, das finanzielle Risiko durch Vorauszahlungen oder Abschläge zu verringern. In Zeiten der Coronapandemie verwundert es daher nicht, dass Unternehmen verstärkt versuchen, ihre Liquiditätsengpässe durch Vorschusszahlungen zu vermeiden. Neben dem Instrument der Kreditversicherung ist die Vorauszahlung dafür ein praktikabler Weg. Hierbei sollten Sie jedoch einige Details im Blick haben.
Zahlungsfähigkeit vorab prüfen
Sofern von Ihnen Vorleistungen gefordert werden, sollten Sie zunächst die Zahlungsfähigkeit Ihres Vertragspartners prüfen. Wenn Sie als Unternehmer ab sofort verstärkt Vorschüsse nehmen möchten, sollten Sie auf die rechtssichere Ausgestaltung der Vorleistung achten.
Vorleistungen individuell vereinbaren
Um Vorleistungen rechtswirksam zu vereinbaren, sollten diese immer individuell ausgehandelt werden. Sind Sie zur Vorleistung verpflichtet, sollten Sie an die Absicherung der gezahlten Beträge denken. Die Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, sind zahlreich.
Beispiele für die Absicherung von Vorleistungen sind Vereinbarungen
von Abschlagszahlungen,
von (Vorleistungs-)Bürgschaften,
eines Eigentumsvorbehalts und
von Pfandrechten.
Gern beraten wir Sie über die für Ihr Projekt geeigneten Maßnahmen und wie Sie diese erfolgreich in Ihren Vertrag integrieren. Wir prüfen für Sie, welches Instrument für Ihr Projekt infrage kommt, und setzen dieses rechtssicher für sie um. Zögern Sie nicht, mit Ihren Fragen auf uns zuzukommen.
Dr. Annette Wagemann ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und berät Unternehmen und deren Manager umfassend zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Bei WINHELLER ist sie auf die rechtliche Strukturierung von Geschäftsmodellen, Corporate Governance und Compliance spezialisiert.
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