Anpassung der Vereinssatzung zum Fixpreis
Als erfahrene Berater des dritten Sektors kennen wir die Herausforderungen, denen die Einführung einer virtuellen Mitgliederversammlung in den eigenen Statuten begegnet. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Verankerung einer Option zur digitalen Versammlung in der Satzung als auch bei der Erstellung einer hierfür gesonderten Vereinsordnung. Denn so viele Möglichkeiten die elektronische Teilnahme bietet, so unübersichtlich ist die Wahl des richtigen Verfahrens. Wir geben Vorständen und Mitgliedern ein klares Regelwerk an die Hand.
Unterstützung bei der Beschlussfassung
Oft kommen während einer satzungsändernden Beschlussfassung Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen auf. Wir nehmen daher gerne an der Versammlung teil und stehen Ihren Mitarbeitern Rede und Antwort zu aufkommenden Fragen. Es liegt nahe, bereits die satzungsändernde Versammlung auf elektronischem Wege durchzuführen. Dies ist während der Coronapandemie, mindestens in diesem Jahr, aufgrund einer gesetzlichen Ausnahmeregelung auch ohne Satzungsgrundlage möglich.
Mit unseren fairen Pauschalpreisen und unseren technischen Partnern verhelfen wir Ihrer Versammlung gern zum Erfolg – so erleben Ihre Mitglieder bereits einen ersten Test der dank Satzungsänderung neuen Möglichkeiten. Weitere Informationen zu unseren Pauschalangeboten im Rahmen einer virtuellen Mitgliederversammlung finden Sie hier.
Begleitung der Eintragung beim Vereinsregister
Trotz gesetzlicher Erleichterungen im Jahr 2020 bleiben die formellen Anforderungen an eine Satzungsänderung bestehen. Die Beschlussfassung muss ordnungsgemäß
- protokolliert,
- beglaubigt und
- zum Vereinsregister angemeldet werden.
Gern erstellen wir mit Ihnen gemeinsam ein geeignetes Ergebnisprotokoll oder übernehmen die komplette Protokollführung während der Versammlung. Da die geplante Satzungsänderung bereits vorab mit dem Vereinsregister abgestimmt wird, sollte die anschließende Eintragung keine Hürde mehr darstellen – wir übernehmen diesen formellen Akt dennoch gerne für Sie, da nicht selten Rückfragen zum genauen Ablauf aufkommen.
Förderung durch Land Hessen wahrnehmen
Der Clou zur Satzungsänderung: Sie ist für gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen fast kostenlos! Das Hessische Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung hat ein Förderprogramm aufgelegt, das Digitalisierungsprojekte zu 90% fördert – und zwar mit Volumina zwischen 5.000 und 15.000 Euro. Sofern der Antrag bewilligt wird und noch Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen, zahlt der Verein somit nur 10% der Kosten!
Die Bewerbung zur Förderung ist noch bis 15.11.2020 möglich – WINHELLER schnürt für Sie ein durch das Land Hessen förderfähiges Leistungspaket für die Einführung der digitalen Mitgliederversammlung und unterstützt Sie bei der Antragstellung. Stellen Sie Ihre Anfrage jederzeit einfach hier.
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Tags: Coronavirus, Digitalisierung