Unter einer Satzungsänderung ist jede Änderung, Ergänzung oder teilweise Aufhebung des Satzungstextes zu verstehen. Satzungsänderungen erfolgen nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren, wonach die Mitgliederversammlung eines Vereins über Änderungen der Satzung abstimmen muss. Ein satzungsändernder Beschluss ist nur wirksam, wenn die in Gesetz oder Satzung festgelegten Formvorschriften eingehalten wurden.
Müssen auch redaktionelle Änderungen beschlossen werden?
Sogenannte redaktionelle Änderungen sind Änderungen des Satzungstextes, die nur den Wortlaut und nicht den Sinninhalt ändern. Die rechtliche Bedeutung des Satzungstextes wird dadurch nicht geändert. Immer wieder ist daher zu hören, dass solche redaktionellen Änderungen der Satzung nicht den formalen Anforderungen von Satzungsänderungen unterliegen würden.
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Dies ist jedoch ein Irrglaube: Auch diese redaktionellen Änderungen sind echte „Satzungsänderungen“ im Sinne des Gesetzes und müssen daher durch die Mitgliederversammlung unter Beachtung aller formalen Anforderungen beschlossen werden.
Vorstand kann zu redaktionellen Änderungen ermächtigt werden.
Um redaktionelle Änderungen nicht immer unter Einbindung der Mitgliederversammlung durchführen zu müssen, besteht allerdings die Möglichkeit, die Befugnis zur redaktionellen Änderung des Satzungstextes auf den Vorstand zu übertragen. Für die Übertragung der Zuständigkeit auf den Vorstand bedarf es seinerseits einer Ermächtigung des Vorstands in der Satzung.
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Tags: Vereinssatzung