Unwirksamkeit von Wahlen: Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit

Im Vereinsrecht gilt der Grundsatz der Gleichheit der Wahl. Das Gleichheitsprinzip verlangt Chancengleichheit in Bezug auf das passive und das aktive Wahlrecht.

Kandidaten für ein Vereinsamt müssen gleiche Chancen haben, potentielle Anhänger zu mobilisieren. Bedient sich ein Kandidat des Mitgliederverzeichnisses des Vereins, um durch Kontaktaufnahme mit den Mitgliedern Werbung für seine Person zu betreiben, wird dem Gegenkandidaten hingegen das Mitgliederverzeichnis vorenthalten, ist die Chancengleichheit nicht gewahrt. Ein solch elementarer Verstoß gegen Wahlrechtsprinzipien führt zur Nichtigkeit der Wahl.

LG Saarbrücken, Urteil v. 17.07.2007, Az. 16 O 106/07

Hinweis: Das Urteil des LG Saarbrücken (siehe auch die letzten zwei Blogtexte v. 14.10.2007) betraf nicht etwa irgendeinen kleinen Dorfverein. Partei des Prozesses war ein großer, äußerst mitgliederstarker und bundesweit engagierter Verein, der ausweislich der Entscheidung des Landgerichts gleich in mehrfacher Hinsicht vereinsrechtliche „Basics“ unbeachtet ließ. Selbst die „Großen“ sind also nicht davor gefeit, sich durch unbedachtes Handeln in einen misslichen Zustand von Handlungsunfähigkeit zu manövrieren. Der Vorbereitung von Wahlen und dem Umgang mit Mitgliedschaftsrechten sollte daher stets höchste Sorgfalt gewidmet werden.

Diesen Artikel teilen
Porträt vom Autor

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

Beiträge - Profil

Stellenausschreibungen Blog

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80