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Vereinfachte Einwilligung in Cookies durch Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz

Vereinfachte Einwilligung in Cookies durch Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz

Wer kennt es nicht? Bevor man sich online über die neuesten Entwicklungen in der Politik oder aktuelle Angebote im Webshop informieren kann, wird man aufgefordert, den Einsatz von Tracking- und Analyse-Cookies zu akzeptieren oder abzulehnen.

Neues Gesetz zum Einsatz von Cookies

Nutzer klicken aufgrund entsprechend auffälliger Gestaltung der Cookie-Banner meist auf „Akzeptieren“, um die gewünschten Informationen auf der Webseite zügig zu erhalten. Dadurch wird der ursprüngliche Zweck von Cookie-Bannern, nämlich das Treffen einer informierten und freien Entscheidung über die Datenverarbeitung zum Nutzungsverhalten, in der Praxis verfehlt.

Um dieses Problem zu lösen, hat der Gesetzgeber das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) auf den Weg gebracht. Dieses verfolgt einen neuen Ansatz bei der Regulierung des Einsatzes von Cookies auf Webseiten.

Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz vereinfacht Umgang mit Cookies für Nutzer

Das Gesetz ist am 01.12.2021 in Kraft getreten und sieht die Verwendung von Einwilligungsverwaltungssystemen vor, sogenannte Personal Information Management Systeme (PIMS). Über PIMS soll der Nutzer von vornherein festlegen können, ob er beispielsweise die Verwendung von Tracking-Tools zu Marketingzwecken generell genehmigt, ablehnt oder lediglich punktuell für bestimmte Webseiten akzeptiert. Die vorab getroffene Auswahl wird auf dem jeweiligen Endgerät des Nutzers gespeichert und anschließend von besuchten Webseiten und Browsern abgerufen.

Der Vorteil von PIMS liegt darin, dass Nutzer für eine Vielzahl von Webseiten pauschal auswählen können, ob Tracking-Technologien zum Einsatz kommen sollen, ohne das wie bisher für jede einzelne Webseite entscheiden zu müssen.

Umsatzverluste durch PIMS?

Im Umkehrschluss bedeutet das für Werbeunternehmen, dass es für sie in Zukunft schwieriger wird, das Nutzerverhalten von Webseitenbesuchern zu analysieren, um personalisierte Onlinewerbung zu schalten. Ob der hierdurch befürchtete Umsatzverlust in der Werbeindustrie tatsächlich droht, wird sich erst mit der praktischen Einführung von PIMS zeigen und inwiefern diese Systeme von den Nutzern angenommen werden. Auch die konkrete Ausgestaltung der PIMS ist noch Gegenstand von Diskussionen.

Beratung rund um den Einsatz von Cookies

Klar ist jedoch, dass es weitere Neuerungen geben wird, die man im Auge behalten sollte. Unsere spezialisierten Anwälte beraten Sie gerne rund um den Einsatz von Cookies auf Ihrer Webseite.

Weiterlesen:
Neue ePrivacy-Verordnung – werden Cookie-Banner bald überflüssig?
Cookie-Einwilligungen müssen aktiv angekreuzt werden

Michael Rudolf Kissler

Rechtsanwalt Michael Rudolf Kissler berät als Of Counsel in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, Compliance, IT-Recht und Datenschutz. Zu seinen Mandanten gehören insbesondere FinTechs, Start-ups, mittelständische Unternehmen und Unternehmer.

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