DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Wird der Katalog steuerbegünstigter Zwecke erweitert?

Die zum begehrten Status der Gemeinnützigkeit führenden steuerbegünstigten Zwecke sind in § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) nahezu abschließend geregelt. Von Förderung der Wissenschaft und Forschung über Verbraucherschutz bis zur Kleingärtnerei wird vermeintlich der gesamte dritte Sektor bedient. Doch immer wieder wird der Ruf nach einer Modernisierung laut – nun aus Niedersachsen.

Wird der Katalog steuerbegünstigter Zwecke erweitert?

Politische Zwecke sind momentan nicht erfasst

Abgabenordnung enthält Katalog steuerbegünstigter Zwecke

Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern – so steht es in § 52 Abs. 1 Satz 1 AO. Da diese Definition nur schwer greifbar ist, enthält das Gesetz in Absatz 2 einen Katalog von 25 Zwecken, die als Förderung der Allgemeinheit und damit als gemeinnützig gelten. Neben der „Förderung der Religion“, der „Förderung der Wissenschaft und Forschung“, der „Förderung des Sports“ finden sich einerseits diverse Freizeitzwecke (Modellflug, Hundesport, Karneval/Fasching, Amateuerfunken etc.). Andererseits vermissen einige die Anerkennung weiterer Zwecke. Beides sorgt vermehrt für Kritik an der Auswahl dessen, was im Interesse der Allgemeinheit von umfangreichen Steuerbegünstigungen profitieren soll und was nicht.

Modernisierung bereits des Öfteren gefordert

Bewegungen, die sich globalisierungskritisch mit aktuellen Themen auseinandersetzen (z.B. Attac) oder die Aufmerksamkeit von Öffentlichkeit und Politik auf den Klimaschutz lenken wollen (z.B. „Fridays For Future“) sehen sich von diesen Zwecken ebenso wenig erfasst wie „e-Sport“ und Freifunk-Initiativen, die öffentliche WLAN-Netzwerke bereitstellen. Entsprechende Gesetzgebungsinitiativen sind bisher nicht erfolgreich gewesen – obwohl die Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts expliziter Bestandteil des Koalitionsvertrages der aktuellen Bundesregierung ist.

Aufnahme von „Förderung der Integration“?

Ein zusätzlicher Vorschlag zur Erweiterung der Katalogzwecke kam kürzlich aus dem Finanzministerium Niedersachsen. Laut Presseberichten soll das Land eine Bundesratsinitiative zur Aufnahme der Integrationsförderung in die Abgabenordnung vorantreiben. Aktuell ist zwar die Flüchtlingshilfe bereits als gemeinnützig anerkannt, doch die Grenze zwischen Hilfe während einer Flucht und anschließender Integration in die Gesellschaft ist bei vielen Projekten schnell überschritten. Eine explizite Listung im Gemeinnützigkeitskatalog würde hier Klarheit bringen.

Möchten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.

In vielen Fällen führen unglückliche Formulierungen in den Satzungen zu Diskussionen mit der Finanzverwaltung, da sich die Tätigkeiten dann nicht eindeutig einem Katalogzweck zuordnen lassen. Eine Anpassung der Satzung kann dann zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit führen.

WINHELLER-Gemeinnützigkeits-Check zum Fixpreis: Sie sind unsicher, ob Sie gemeinnützige Zwecke verfolgen oder können das Finanzamt davon nicht überzeugen? Wir übernehmen die Prüfung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen Ihrer Organisation und stimmen uns für Sie mit dem zuständigen Finanzamt ab. Schicken Sie uns hierfür Ihre Satzung (bzw. Ihren Satzungsentwurf) an info@winheller.com.

Weiterlesen:
Attac vor Entzug der Gemeinnützigkeit: BFH schränkt politische Meinungsbildung durch NPOs ein
Optimierung Ihrer Vereinssatzung

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *