Werbeleistungen in der Vereinszeitschrift sind als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu qualifizieren.
Ein gemeinnütziger Sportverein hatte seinem Sponsor, einem Versicherungsunternehmen, gegen finanzielle und organisatorische Förderungen im Wert von mehr als 100.000 Euro pro Jahr gestattet, in seiner Vereinszeitschrift Werbeanzeigen zu schalten, einschlägige sponsorenbezogene Themen darzustellen sowie bei Vereinsveranstaltungen seine Mitglieder über versicherungsbezogene Themen zu informieren und hierfür zu werben. Der BFH erkannte in diesen Leistungen einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb „Werbung“ und unterwarf die Einkünfte der Körperschafts- und Gewerbesteuer sowie dem Umsatzsteuerregelsatz.
Hinweis:
Bereits früher hatte der BFH entschieden, dass das Anzeigengeschäft in einer Vereinszeitung einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellt. Eigene redaktionelle Artikel des Sponsors, die die Dienstleistungen und Produkte des Unternehmens bewerben, stehen reinen Anzeigen übrigens gleich. Auch dass die bloße Duldung von Werbung des Unternehmens während Sportveranstaltungen Gegenstand eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sein kann, ist nicht neu. Die Entscheidung liegt daher auf der Linie der ständigen Rechtsprechung. Umso ärgerlicher für den Verein, der der Versteuerung durch seit langem bekannte Gestaltungen einfach hätte entgehen können: die Werberechte hätte er in Teilen oder in ihrer Gesamtheit einfach an Werbeagenturen verpachten müssen. In diesem Fall hätten die so erzielten Erlöse zu den Einnahmen aus Vermögensverwaltung gezählt.
Bundesfinanzhof, Urteil v. 07.11.2007, Az. I R 42/06