Der Bundestag hat ein neues Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsbaus beschlossen.
Danach werden neu hergestellte Gebäude oder deren Anschaffung, neben der herkömmlichen Abschreibung für Abnutzung, mit einer Sonderabschreibung von 10% in den ersten beiden Jahren und von 9% im dritten Jahr begünstigt. Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass das Gebäude mindestens 10 Jahre lang zu Wohnzwecken vermietet werden wird.
Aber Vorsicht: Der Gesetzgeber begünstigt neugeschaffenen Wohnraum nur dann, wenn die Herstellungskosten pro Quadratmeter einen Betrag von 3.000 Euro nicht übersteigen und der Wohnraum in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt neu hergestellt wird. Bauherren sollten sich vorab also genau informieren, ob die Voraussetzungen im konkreten Einzelfall erfüllt sind.
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