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Schutz der „Marke Genossenschaft“ geplant

Genossenschaften wurden in letzter Zeit oft als Vehikel für fragwürdige Immobilieninvestments verwendet. Diese Geldanlagen gehören meist zum sog. grauen Kapitalmarkt, sind also großteils unreguliert. Das Land Brandenburg will durch eine Änderung des Genossenschaftsgesetzes nun eine frühzeitige Überprüfung herbeiführen und die „Marke Genossenschaft“ so vor Schaden durch Investmentpleiten bewahren.

Schutz der Marke Genossenschaft

Verstöße gegen das Kapital- oder Vermögensanlagegesetz prüfen

Jede Genossenschaft muss Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband sein, der in regelmäßigen (größenabhängigen) Abständen die Geschäftstätigkeit und Bilanz seiner Mitgliedsgenossenschaften überprüft. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, diese Prüfungsverbände zu Mitteilungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu verpflichten, wenn bei der Prüfung der Verdacht auf Verstöße gegen Anlagerecht aufkommt. So sollen Verstöße gegen das Kapital- oder Vermögensanlagegesetz frühzeitig aufgedeckt werden. Die BaFin kann im Anschluss ggf. noch rechtzeitig Maßnahmen einleiten, um Anleger vor rechtswidrigen Investmentangeboten zu schützen.

Genossenschaft kann Prüfungsverband aussuchen

Genossenschaften ist beim Angebot von Investmentmöglichkeiten dringend eine kapitalmarktrechtliche Prüfung anzuraten, um Ärger mit der BaFin zu vermeiden. Die Pflichtmitgliedschaft in Prüfungsverbänden ist eine Eigenheit des Genossenschaftsrechts, die sich bewährt hat, auch wenn dies von den Genossenschaften selbst oft als Belastung wahrgenommen wird. Was viele nicht wissen: Eine Genossenschaft kann sich den Prüfungsverband aussuchen, teilweise können so durch niedrigere Gebühren die Kosten reduziert werden. Für kleinere Genossenschaften wurden zudem durch eine Gesetzesänderung im letzten Jahr Erleichterungen bei der Prüfung eingeführt.

Bundesrats-Drucksache 577/18 vom 15.11.2018

Weiterlesen:
Bürokratieabbau bei Genossenschaften „ja“, wirtschaftlicher Verein „nein“
Welchem Prüfungsverband müssen sich Genossenschaften anschließen?

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

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