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Schüler-AGs von Sportvereinen als Zweckbetrieb: Steuerliche Vorteile nutzen

Apr. 28, 25 • VereinsrechtKeine Kommentare
Schüler spielen Basketball

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat klargestellt, dass das Durchführen von Sportunterricht durch Sportvereine an Schulen als sportliche Veranstaltung im Sinne des § 67a der Abgabenordnung (AO) gilt. Diese Einordnung ermöglicht es Sportvereinen, ihre Angebote als Zweckbetrieb zu führen und von steuerlichen Begünstigungen zu profitieren.

Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen

Viele Sportvereine engagieren sich in Schulen, sei es durch die Durchführung von Schüler-AGs oder die Integration von Sportunterricht in das schulische Betreuungsangebot. Bislang war die steuerliche Behandlung solcher Kooperationen nicht immer eindeutig. Mit der Rundverfügung der OFD Frankfurt vom 09.12.2024 wurde nun klargestellt, dass diese Tätigkeiten als sportliche Veranstaltungen gelten, sofern die Voraussetzungen des § 67a AO erfüllt sind. Dies gilt unabhängig davon, ob der Verein direkt mit den Schülerinnen und Schülern oder über eine vertragliche Beziehung mit der Schule agiert.

Direkte Angebote sowie vertragliche Zusammenarbeit: beides Zweckbetrieb

Die Rundverfügung hebt hervor, dass die Art der Leistungsbeziehung keine Rolle spielt:

  • Direkte Angebote an Schülerinnen und Schüler: wenn der Verein eigenständig AGs oder Sportunterricht anbietet.
  • Vertragliche Zusammenarbeit mit Schulen: wenn der Verein über einen Vertrag mit der Schule in das Betreuungsangebot eingebunden ist.

Beide Varianten erfüllen die Kriterien des § 67a AO, sofern sie den gemeinnützigen Zweck des Vereins unterstützen und keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.

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Die Klarstellung durch die OFD Frankfurt erleichtert die steuerliche Einordnung von Schulkooperationen erheblich. Sportvereine können ihre Angebote rechtssicher als Zweckbetrieb deklarieren und dadurch ihre Ressourcen gezielt für gemeinnützige Zwecke einsetzen. Gleichzeitig fördert diese Regelung die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Vereinen, was langfristig zu einem Ausbau von Bewegungsangeboten für Kinder und Jugendliche führen kann.

Umfassende Beratung für Ihre NPO

Haben Sie als Sportverein bereits Kooperationen mit Schulen? Sind Ihre Angebote steuerlich optimal gestaltet? Unsere Experten aus dem NPO-Team stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Projekte rechtlich und steuerlich zu prüfen sowie weitere Fragen rund um die Gemeinnützigkeit zu klären!

OFD Frankfurt am Main, Rundverfügung v. 09.12.2024, S 0186a A-00013-0357-St 53

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Anna Danner

Anna Danner ist Steuerberaterin und seit April 2024 Teil des Teams bei WINHELLER in Frankfurt am Main. Sie widmet sich vor allem der steuerrechtlichen Beratung von Stiftungen und Nonprofit-Organisationen.

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