Die öffentliche Anhörung im Finanzausschuss zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ist für den 11. Juni 2007 vorgesehen. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag soll dann am 22. Juni stattfinden.
Hinweis: Wenn nichts Außergewöhnliches mehr dazwischen kommt, kann die Reform somit noch vor der Sommerpause beschlossen werden und rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft treten.