DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Produktwerbung nicht strafbar, wenn sie objektiv und nachvollziehbar ist

Bei der Bewerbung von Produkten, die einander gegenübergestellt werden, ist es notwendig, den Vergleich in objektiver Art und Weise auf wesentliche, für das Produkt relevante und vor allem nachprüfbare Eigenschaften zu stützen.

Wahrheit und Objektivität als Werbe-Mantra

Bei einer wahrheitsgemäßen Behauptung, das eigene Erzeugnis sei einem Konkurrenzprodukt preislich überlegen und biete darüber hinaus ein ähnliches Leistungsprofil, handelt es sich grundsätzlich um eine zulässige vergleichende Werbung. Dies gilt jedoch nur, wenn das Produkt sowie sein Vergleichsgegenstück beide soweit konkret benannt sind, dass ein Verbraucher durch eine kurze Internetrecherche die Preise selbst gegenüberstellen und die wesentlichen Merkmale des Produktes ebenfalls erfassen kann.

Empfindliche Strafen bei Unachtsamkeit

Wenn Sie für die Werbung in Ihrem Unternehmen zuständig sind, sollten Sie daher unbedingt darauf achten, welche Elemente der Konkurrenz in Ihrer Werbung angesprochen werden. Wenn die Aussagen zu vage sind oder die Überprüfbarkeit für den Kunden unzumutbar ist, setzt man sich dem hohen Risiko aus, mit wettbewerbsrechtlichen Folgen rechnen zu müssen. Diese können bei einer strafbaren Werbung sowohl Freiheits- als auch hohe Geldstrafen beinhalten.

Wollen Sie sicherstellen mit ihrer Werbung keine unnötigen Risiken einzugehen? Oder sind Sie der Meinung, ein Konkurrent würde Ihr Produkt auf eine unfaire Art und Weise in seiner Werbung verwenden? Kontaktieren Sie uns am besten noch heute. Unser spezialisiertes Team im Wettbewerbsrecht unterstützt Sie gerne dabei, ihre Produkte auf rechtlich souveräne Art und Weise zu präsentieren.

OLG Frankfurt, Urteil vom 22.09.2016, Az. 6 U 103/15

Weiterlesen:
Werbung durch Newsletter – der doppelte Boden des „Double-Opt-In“
Wettbewerbsrecht: Fallstricke vermeiden

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *