Das Geschäftsleben ist ohne Datenbanken nicht mehr vorstellbar. Sie sind eine wichtige Informationsquelle und bieten entscheidende Recherchemöglichkeiten. Inzwischen hat sich eine Vielzahl unterschiedlicher Datenbanksysteme etabliert. Gemeinsam ist ihnen, dass zur Nutzbarmachung der internetbasierten Datenbank eine Software zugrunde liegt, für die in der Regel eine Vielzahl von Nutzern ein Entgelt zahlt. Oftmals befindet sich der entsprechende Datenbankserver im Ausland.
Einordnung grenzüberschreitender Datenbanküberlassungen problematisch
Die steuerliche Einordnung grenzüberschreitender Datenbanküberlassungen kann sich problematisch gestalten. Zwar wird man in der Regel keine Betriebsstätte des Datenbankanbieters annehmen können, soweit der Server nur Hilfstätigkeiten dient, jedoch könnte eine grenzüberschreitende Datenbanküberlassung durchaus eine beschränkte Steuerpflicht des Lizenzgebers aus der Rechteüberlassung begründen.
Lizenznehmern kann Haftung für Quellensteuern drohen
Die korrekte Einordnung einer Datenbanküberlassung als beschränkt steuerpflichtige oder als im Inland steuerfreie Tätigkeit ist deswegen so entscheidend, weil gegebenenfalls den Lizenznehmer (und damit das deutsche Unternehmen, die Universität oder die gemeinnützige Organisation) Quellensteuerabzugsverpflichtungen treffen und damit auch eine Haftung des Lizenznehmers als Vergütungsschuldner mit weitreichenden Folgen auslösen können.
Daher ist es nicht verwunderlich, dass insbesondere Onlinedatenbanken zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung gerückt sind und vermehrt den Prüfungsschwerpunkt in Betriebsprüfungen – bei Unternehmern, Universitäten sowie gemeinnützigen Organisationen – bilden.
Drum prüfe, wer sich vertraglich bindet
Dabei lässt sich das Steuerrisiko über eine präzise formulierte und exakt abgegrenzte Nutzungsvereinbarungen deutlich reduzieren. Entscheidend ist damit, dass vor Eingehen eines entsprechenden Vertrags genau geprüft werden muss, welche Berechtigungen dem Lizenznehmer letztendlich eingeräumt werden sollen. Auch bestehende Verträge sollten geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Gern beraten unsere spezialisierten Anwälte Sie zum Thema Lizenzverträge und deren steuerrechtliche Konsequenzen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Weiterlesen:
Pauschale Strafzumessung durch die Zollbehörden ist zulässig
Steuerrecht & Steuerberatung für Unternehmen und Vereine