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NPOs und Corona: Steuererleichterungen gelten auch 2021

NPOs und Corona: Steuererleichterungen gelten auch 2021Das neue Jahr startet für NPOs zumindest aus steuerlicher Sicht mit guten Nachrichten: Denn das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat kurz vor Jahresende die steuerlichen Erleichterungen für NPOs aufgrund der Coronakrise bis zum 31.12.2021 verlängert.

Welche Maßnahmen wurden verlängert?

Die Maßnahmen, die nun verlängert wurden, sind vielfältig. Dazu gehören z.B. die unschädliche Aufstockung von Kurzarbeitergeld auf bis zu 80% ohne besondere Begründung, das erlaubte Engagement außerhalb des Satzungszwecks zur Bewältigung der Coronakrise und die Möglichkeit, Verluste des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes mit Mitteln aus dem ideellen Bereich, der Vermögensverwaltung oder den Zweckbetrieben auszugleichen.

Verlängerte Abgabefrist von Steuererklärungen

Aber das ist noch nicht alles: Darüber hinaus wurde die Abgabefrist der Körperschaft-, der Gewerbe- und der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2019 um einen Monat verlängert – jedenfalls dann, wenn die Steuererklärungen durch einen Steuerberater erstellt werden. NPOs, die ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lassen, können ihre Steuererklärung für das Jahr 2019 daher noch bis zum 31. März 2021 beim Finanzamt einreichen. Nach aktuellen Plänen der Bundesregierung soll diese Frist voraussichtlich sogar noch weiter bis zum 31. August 2021 verlängert werden.

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Es gelten wieder die alten Umsatzsteuersätze!

Apropos Umsatzsteuer: NPOs sollten beachten, dass die zeitweise Senkung der Umsatzsteuersätze auf 16% bzw. 5% nicht verlängert wurde. NPOs müssen daher künftig wieder die regulären Umsatzsteuersätze von 19% bzw. 7% auf ihren Rechnungen ausweisen. Umgekehrt sollten sie jedoch auch ihre Rechnungseingänge auf einen korrekten Umsatzsteuerausweis überprüfen, um einen richtigen Vorsteuerabzug sicherzustellen.

Egal, ob Sie sich über die steuerlichen Erleichterungen aufgrund der Coronakrise kundig machen möchten, Hilfe für die Erstellung der Steuererklärungen benötigen oder Fragen zur Umsatzsteuer haben – unsere Steuerexperten sind Ihnen gerne behilflich und beraten Sie in all diesen Fragen.

Weiterlesen:
NPOs und Corona: Aktuelle Regelungen und Maßnahmen beachten!
Umsatzsteuer bei gemeinnützigen Organisationen

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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