Bereits bei Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor mehr als vier Jahren verursachte die Einführung von Geldbußen zur Ahndung von Datenschutzverstößen großes Aufsehen. Die damals befürchteten horrenden Geldbußen blieben überwiegend aus. Dies könnte sich durch den neuen Beschluss des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), einer Einrichtung zur Förderung der einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften, nun ändern.
Verhängung von Bußgeldern durch Aufsichtsbehörden
Die DSGVO sieht vor, dass für Datenschutzverstöße Geldbußen verhängt werden können. Hierfür sind die Aufsichtsbehörden zuständig. Sie können Geldbußen von bis zu 20.000.000 Euro oder im Fall eines Unternehmens von bis zu vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängen. Entscheidend ist hierbei, welcher der beiden Beträge höher ausfällt.
Zudem drohen bei wiederholten Verstößen höhere Bußgelder. Wie hoch diese im konkreten Einzelfall ausfallen, entscheiden die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden.
Dieses Ermessen führt dazu, dass sich die verhängten Geldbußen der Höhe nach in den europäischen Mitgliedstaaten deutlich unterscheiden. Eine große Anzahl von Bußgeldfällen basiert beispielsweise auf der Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund unzureichender Rechtsgrundlage. Während Ungarn diese Art von Verstoß durch Unternehmen in einem Bußgeldrahmen zwischen 560 bis 97.150 Euro verortet, bewegen sich die Bußgelder in Spanien für derartige Verstöße durch Unternehmen in der Spanne von 4.000 bis 3.000.000 Euro.
Neues Berechnungsmodell für Bußgelder
Nun hat der EDSA am 12.05.2022 ein neues Bußgeldmodell beschlossen. Das Modell richtet sich an die nationalen Aufsichtsbehörden und legt für diese verbindlich fest, wie Bußgelder in Zukunft berechnet werden müssen. Hierdurch sollen die verhängten Geldbußen für DSGVO-Verstöße angeglichen und ein weiteres Auseinanderfallen der in den einzelnen Mitgliedstaaten verfolgten Bußgeldpraxen verhindert werden.
Höhere Bußgelder als Folge
Die Anwendung des neuen Bußgeldmodells lässt höhere Bußgelder erwarten, insbesondere für Unternehmen, die hohe Umsätze generieren. Hintergrund ist, dass die Aufsichtsbehörden in dem Modell dazu angehalten werden, bei der Festlegung der Berechnungsgrundlage den Umsatz des verstoßenden Unternehmens stärker heranzuziehen.
Nach Bewertung der relevanten Umstände des Einzelfalles, welche die Höhe des Bußgelds beeinflussen, haben die Aufsichtsbehörden außerdem zu prüfen, ob der von ihnen berechnete Betrag wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist. Letzteres kann sich ebenfalls nachteilig auf die Höhe des Bußgelds auswirken. Denn je höher das Bußgeld ist, desto abschreckender ist seine Wirkung.
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